Urteile neu online gestellt
- Bundesverwaltungsgericht , Beschluss v. 23.03.2009 - Az.: 20 F 11.08
- Leitsatz:
Es besteht kein Anspruch auf unbeschränkte Auskunft von gesperrten Daten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Bekanntgabe der Daten unterliegt dem Geheimnisschutz, wenn die Erfüllung der Aufgaben von Sicherheitsbehörden erschwert wird oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährdet ist.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 27.04.2009 - Az.: 16 B 539/09
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet als Empfänger von EU-Agrarsubventionen ist zulässig. Dem Betroffenen droht dadurch kein schwerer oder nachhaltiger Schaden.
- Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss v. 19.05.2009 - Az.: 10 K 932/09
- Leitsatz:
Die Internet-Veröffentlichung der Höhe von erhaltenen EU-Agrarsubventionen und die dazugehörigen Daten der Empfänger ist rechtmäßig. Die Nennung der Agrarsubventionen beruht auf dem Recht der Europäischen Union, das die deutschen Behörden anzuwenden haben.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 24.06.2009 - Az.: 28 O 116/09
- Leitsatz:
Ein Schuldner hat gegen den Betreiber einer Online-Datenbank, in der titulierte Forderungen zum Kauf angeboten werden, lediglich dann einen Unterlassungsanspruch, wenn die Veröffentlichung der Forderung einen Eingriff in sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Schuldner individualisierbar ist.
- Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 15.06.2009 - Az.: 6 K 1979/08
- Leitsatz:
1. Werden in einem Ermittlungsverfahren personenbezogenen Daten erfasst, dürfen diese bei einem bestehenden Resttatverdacht gespeichert und aufbewahrt werden.
2. Der Betroffene hat aber einen Anspruch auf Löschung der Daten aus der Kriminalakte, wenn die Tat unaufgeklärt bleibt. Den Daten ist dann kein Resttatverdacht mehr zu entnehmen und die weitere Aufbewahrung ist für die Erfüllung der Aufgabe der Polizei nicht mehr erforderlich. - Amtsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 17.07.2009 - Az.: 30 C 3173/08 - 47
- Leitsatz:
Installiert ein Mieter eine Videokamera, um den Haustüreingangsbereich zu überwachen, so kann dies einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Überwachten darstellen. Dabei müssen die Personen nicht tatsächlich gefilmt werden, denn dass die Beobachtung einer Mietpartei grundsätzlich möglich ist und eine Kamera überhaupt existiert, ist für die Rechtsverletzung ausreichend.
- Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschluss v. 19.05.2009 - Az.: 6 A 2672/08
- Leitsatz:
Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses gilt für private E-Mails am Arbeitsplatz nur solange der Übertragungsvorgang der E-Mal andauert. Sobald die E-Mail vom Server abgerufen und auf dem lokalen Rechner gespeichert wird, unterfällt sie nicht mehr dem Grundrecht des Art. 10 GG.
- Landesarbeitsgericht Chemnitz, Urteil v. 19.06.2009 - Az.: 2 Sa 567/08
- Leitsatz:
Das Amt des Datenschutzbeauftragten ist im Beamtenverhältnis von Dienstordnungsangestellten nicht Gegenstand des Angestelltenvertrages, sondern bloße Aufgabenzuweisung. Fusioniert eine Krankenkasse, für die ein Datenschutzbeauftragter bestellt war, mit einer anderen Krankenkasse, so geht das Amt des Datenschutzbeauftragten unter und dem betroffenen Dienstordnungsangestellten kann eine andere angemessene Aufgabe zugewiesen werden.
- Verwaltungsgericht Frankfurt, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 7 L 676/09
- Leitsatz:
Der aufgrund des öffentlichen Informationsinteresses an sich vorliegender Informationsanspruch eines Journalisten gegen die BaFin ist dann nicht gegeben, wenn der Aktenbestand mehrere tausend Seiten umfasst und zu einem überwiegenden Teil geheimhaltungsbedürftige Daten enthält. Ein Schwärzen der schutzbedürftigen Inhalte würde zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand führen.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 16 A 3375/07
- Leitsatz:
Die Überwachung von Bibliotheksräumen durch Videokameras ist zur Bekämpfung von Diebstahl und Beschädigungen zulässig. Eine Speicherung der Aufnahmen darf jedoch nur erfolgen, wenn ein konkreter Verdacht eines bevorstehenden oder stattfindenden Vergehens besteht.

