Urteile neu online gestellt
- Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil v. 29.09.2014 - Az.: 11 LC 114/13
- Leitsatz:
1. Der Eingangsbereich und die Treppenaufgänge zu Geschäftsräumen eines Bürogebäudes sind öffentlich zugängliche Räume im Sinn des § 6b Abs. 1 BDSG.
2. Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs und der Treppenaufgänge zu den Geschäftsräumen eines Bürogebäudes durch festinstallierte Mini-dome-Kameras ohne Zoom-Funktion und die kurzfristige Speicherung der Aufnahmen im sogenannten black-box-Verfahren kann zur Wahrnehmung berechtigter Interessen - hier zur Verhinderung von Straftaten - nach § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG erforderlich sein. - Landgericht Hamburg, Beschluss v. 23.06.2014 - Az.: 324 O 329/14
- Leitsatz:
1. Eine Person ist nicht bereits dann durch Internet-Äußerungen in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn bei Eingabe des Namens vorwiegend Google-Treffer zur ihr angezeigt werden.
2. Auch wer fremde Suchmaschinen-Ergebnisse mit eigenen Überschriften/Hinweisen versieht, kann sich auf die Haftungs-Privilegierung für Suchmaschinen berufen. - Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 18.09.2014 - Az.: 7 W 88/14
- Leitsatz:
1. Wer fremde Suchmaschinen-Ergebnisse mit eigenen Überschriften/Hinweisen versieht, kann sich nicht auf die Haftungs-Privilegierung für Suchmaschinen berufen. Vielmehr handelt es sich bei den Informationen dann um eigene Inhalte.
2. Eine Person ist durch Internet-Äußerungen bereits dann in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn bei Eingabe des Namens vorwiegend Google-Treffer zur ihr angezeigt werden. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 03.07.2014 - Az.: III ZR 391/13
- Leitsatz:
Ein Access-Provider kann ohne konkreten Anlass die IP-Adressen seiner Nutzer 7 Tage speichern. Es ist ausreichend, wenn dies für die Aufrechterhaltung des technischen System erforderlich ist, z.B. um DDoS-Attacken abzuwehren.
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 27.08.2014 - Az.: 26 K 3308/14
- Leitsatz:
Ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) kann ausnahmsweise dann ausgeschlossen sein, wenn die Gefahr besteht, dass die Daten zu unlauteren Zwecken (hier: Missbrauch von Mobilfunknummern) benutzt werden.
- Amtsgericht Leipzig, Urteil v. 18.07.2014 - Az.: 107 C 2154/14
- Leitsatz:
Eine datenschutzrechtliche Auskunft nach § 34 BDSG ist auch dann vollständig gegeben, wenn nicht ausdrücklich mitgeteilt wird, dass keine Datenübermittlung an einen Dritten stattgefunden hat, sich dies aber aus den näheren Umständen konkludent ergibt.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.07.2014 - Az.: VI ZR 345/13
- Leitsatz:
1. Dem durch persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte einer Internetseite (hier: zur Bewertung von Ärzten) Betroffenen kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219). Darüber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestands-, Nut- zungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies u.a. für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.
2. Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG dagegen grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln. - Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 17.01.2014 - Az.: 6 U 167/13
- Leitsatz:
Die Werbung einer Anwaltskanzlei verstößt gegen geltendes Datenschutzrecht und ist wettbewerbswidrig, wenn Namen von Anlegern einer Fondsgesellschaft zu eigenen Werbezwecken benutzt werden, die im Rahmen eines Auskunftsanspruchs eines Mandanten erlangt wurden.
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 30.06.2005 - Az.: 6 U 168/04
- Leitsatz:
1. Es ist eine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit und somit wettbewerbswidrig, personenbezogene Daten von Kindern im Alter zwischen 3 bis 12 Jahren mittels Web-Formular zu erfassen.2. Eine solche Erfassung ist nur dann gerechtfertigt, wenn auch die Einwilligung bzw. Zustimmung der Eltern vorliegt.3. Die Erfassung der Daten ist nicht aufgrund einer Clubmitgliedschaft der Kinder gemäß § 28 Abs.1 BDSG gerechtfertigt.
Die Minderjährigkeit der Kinder und ihre mangelnde datenschutzrechtliche Einsichtsfähigkeit erfordert in solchen
Fällen vielmehr eine Interessensabwägung, die zugunsten des Minderjährigenschutzes ausfällt. - Amtsgericht Elmshorn, Urteil v. 25.04.2005 - Az.: 49 C 54/05
- Leitsatz:
1. Nach § 4 a Abs. 1 S. 2 BDSG ist ein Hinweis auf die Folgen der Verweigerung einer Einwilligungserklärung erforderlich, wenn sich die Folgen einer Weigerung nicht schon klar aus den Umständen ergibt.
2. Eine Einwilligungserklärung, die lediglich mit "Datenschutz" überschritten ist, vermittelt dem Verbraucher nicht ausreichend transparent, dass es sich um eine Einwilligung nach § 4 a BDSG handelt.

