Urteile neu online gestellt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 22.10.2014 - Az.: 6 C 7.13
Leitsatz:

Ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung liegt nicht vor, wenn bei Einsatz einer Einrichtung der automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen und deren Abgleich mit Fahndungsdatenbeständen zwar eine Übereinstimmung des tatsächlich erfassten Kennzeichens mit einem im Fahndungsbestand vorhandenen Kennzeichen angezeigt wird, ein visueller Abgleich durch den damit betrauten Polizeibeamten aber eine mangelnde Übereinstimmung ergibt und das erfasste Kennzeichen sofort gelöscht wird, ohne dass die Anonymität des Inhabers aufgehoben wird.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 02.12.2014 - Az.: 1 BvR 3106/09
Leitsatz:

Die richterliche Mitteilung von Informationen an nichtverfahrensbeteiligte Dritte ist nicht allein deshalb eine der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG entzogene spruchrichterliche Tätigkeit, weil sie aus einem laufenden Rechtsstreit heraus erfolgt.

Amtsgericht Koblenz, Hinweisbeschluss v. 02.01.2015 - Az.: 153 C 3184/14
Leitsatz:

1. Ansprüche aus P2P-Urheberrechtsverletzungen verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren.
2. Die eingesetzte Ermittlungssoftware "Observer" der Fa. Guardaley Ltd. ist nicht geeignet, Urheberrechtsverletzungen zuverlässig festzustellen. Es wird insofern auf die Entscheidungen des OLG Köln (Beschl. v. 20.01.2012 - Az.: 6 W 242/11), des LG Berlin (Urt. v. 03.05.2011 - Az.: 16 O 55/11) und des AG Frankenthal (Urt. v. 23.06.2014 - Az.: 3b C 145/14) verwiesen.
3. Ist der Beklagte nicht Kunde bei der Deutschen Telekom AG, sondern bei einem Reseller, muss sich der richterliche Gestattungsanspruch nach § 101 Abs.9 UrhG auf den Reseller beziehen und nicht auf die Deutsche Telekom. Erfolgt gleichwohl eine Beauskunftung, liegt ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht vor, das zu einem Beweisverwertungsverbot führt.

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.10.2014 - Az.: 20 C 6875/14
Leitsatz:

1. Per E-Mail versandte Feedback-Anfragen sind als unzulässige Werbung (Spam) einzustufen.

2. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG beinhaltet auch die Aussage über die Herkunft der Daten und an welche Empfänger die Daten weitergeleitet wurden.

Landgericht Essen, Urteil v. 10.07.2014 - Az.: 4 O 157/14
Leitsatz:

Eine unzulässige identifizierende Bildberichterstattung durch ein YouTube-Video kann auch dann vorliegen, wenn lediglich Körperteile einer Person (hier: Hand, Bein, Unterschenkel, Oberkörper) gezeigt werden

Landgericht Berlin, Urteil v. 21.08.2014 - Az.: 27 O 293/14
Leitsatz:

1. Google Deutschland ist für rechtswidrige Suchergebnisse unter Google.de nicht verantwortlich.
2. Allein passiv-legitimiert ist die Google Inc. in den USA, da ausschließlich diese die Daten verarbeitet.

Landgericht Frankfurt_aM, Teilurteil v. 16.10.2014 - Az.: 2-03 O 27/14
Leitsatz:

Falsche Angaben auf einer Webseite zum Facebook-Plugin stellen keinen Wettbewerbsverstoß dar, da es sich bei § 13 TMG um keine marktbezogene Norm handelt.

Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil v. 04.09.2014 - Az.: 4 LB 20/13
Leitsatz:

Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist nicht verantwortlich für etwaige Datenschutzverletzunge von Facebook.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.07.2014 - Az.: VI ZR 345/13
Leitsatz:

a) Dem durch persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte einer Internetseite (hier: zur Bewertung von Ärzten) Betroffenen kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219). Darüber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies u.a. für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.
b) Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG dagegen grundsätz-lich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeits-rechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 07.05.2014 - Az.: VG 1 K 253.12
Leitsatz:

Im Rahmen eines telefonischen Service-Calls (hier: regeläßige telefonische Zufriedenheitsabfrage zur Qualität des Lieferservices bei Zeitungsabonnenten) dürfen Opt-Ins für Werbe-Kontakte (Telefon, E-Mail, SMS) nicht eingeholt werden, da keine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage für die Verwendung der Kunden-Telefonnummer besteht.