Urteile neu online gestellt

Europäischer_Gerichtshof, Beschluss v. 09.03.2017 - Az.: C-398/15
Leitsatz:

Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr in Verbindung mit Art. 3 der Ersten Richtlinie 68/151/EWG des Rates vom 9. März 1968 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten, in der durch die Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass es beim derzeitigen Stand des Unionsrechts Sache der Mitgliedstaaten ist, zu entscheiden, ob die in Art. 2 Abs. 1 Buchst. d und j der Richtlinie 68/151 angeführten natürlichen Personen die mit der Führung des zentralen Registers oder des Handels- oder Gesellschaftsregisters betraute Stelle ersuchen können, auf der Grundlage einer Einzelfallbeurteilung zu prüfen, ob es ausnahmsweise gerechtfertigt ist, aus überwiegenden, schutzwürdigen, sich aus ihrer besonderen Situation ergebenden Gründen nach Ablauf einer hinreichend langen Frist nach Auflösung der betreffenden Gesellschaft den Zugang zu den in diesem Register eingetragenen sie betreffenden personenbezogenen Daten auf Dritte zu beschränken, die ein besonderes Interesse an der Einsichtnahme in diese Daten nachweisen.

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil v. 21.07.2016 - Az.: 8 Sa 32/16
Leitsatz:

Kündigungsschutz des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten

Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.02.2017 - Az.: 5 O 400/16
Leitsatz:

Unerlaubte Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Amtsgericht München, Urteil v. 06.11.2015 - Az.: 142 C 30130/14
Leitsatz:

Geburtsjahr darf im Internet veröffentlicht werden

Bundesgerichtshof, Urteil v. 29.11.2016 - Az.: VI ZR 530/15
Leitsatz:

1. Die Erbin einer gesetzlich krankenversicherten Patientin kann von der Krankenkasse keine immaterielle Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Patientin durch die Verwendung eines schriftlichen, die Patientin betreffenden, unzureichend anonymisierten sozialmedizinischen Gutachtens mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren verlangen. Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich (Festhaltung Senatsurteil vom 29. April 2014, VI ZR 246/12, BGHZ 201, 45 Rn. 8 ff.).
2. Insbesondere kann ein Anspruch auf immaterielle Entschädigung nicht auf § 7 Satz 1 BDSG gestützt werden. Auch bei richtlinienkonformer Auslegung gewährt § 7 Satz 1 BDSG für diesen Fall nicht-automatisierter Datenverarbeitung keinen Anspruch auf immaterielle Entschädigung. Ein solches (einzelnes) Gutachten ist keine Datei im Sinne von Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 - Datenschutzrichtlinie - , so dass der Anwendungsbereich der Richtlinie insoweit nicht eröffnet ist.

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 19.02.2015 - Az.: 8 AZR 1011/13
Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 11.12.2014 - Az.: 8 AZR 1010/13
Leitsatz:

Die nach § 22 KUG für die Veröffentlichung von ihren Bildnissen erforderliche Einwilligung der Arbeitnehmer muss schriftlich erfolgen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 18.10.2016 - Az.: 35 O 200/14
Leitsatz:

Voraussetzungen für Unterlassungsansprüche bei Videoüberwachung durch Nachbarn

Landgericht München_I, Hinweisbeschluss v. 14.10.2016 - Az.: 17 S 6473/16
Leitsatz:

Verwertbarkeit der Aufzeichnungen von Dashcams

Europäischer_Gerichtshof, Urteil v. 19.10.2016 - Az.: C?582/14
Leitsatz:

Zulässige Speicherung von IP-Adressen durch Webseiten-Betreiber