Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 11.08.2021 - Az.: 1 U 69/20
Leitsatz:

DSGVO-Schadensersatzanspruch setzt konkrete Schädigung voraus

Verwaltungsgericht Bremen, Urteil v. 30.03.2010 - Az.: 2 K 548/09
Leitsatz:

Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht gegenüber der Datenschutzbehörde, wenn er den Namen eines Arbeitnehmers erfahren möchte, der sich an die Behörde mit einer Mitteilung gewandt hat. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer Betriebsgeheimnisse oder strafrechtliche relevante Inhalte weitergegeben hat.

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 16.07.2021 - Az.: 1 W 18/21
Leitsatz:

Anspruch nach Art. 82 DSGVO setzt Schaden voraus

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 10 AZR 588/09
Leitsatz:

1. Wird ein Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis zum Beauftragen für den Datenschutz bestellt, liegt darin regelmäßig das Angebot des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag um die mit dem Amt verbundenen Aufgaben für dessen Dauer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erweitern.
2. Bei einer Fusion gesetzlicher Krankenkassen erlischt das Amt des Datenschutzbeauftragten bei den geschlossenen Krankenkassen. Das Amt geht nicht nach § 144 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf die neu gebildete Krankenkasse über.

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 29.06.2017 - Az.: 2 AZR 597/16
Leitsatz:

Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 03.02.2014 - Az.: 10 AZB 77/13
Leitsatz:

Zum Rechtsweg beim Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG.

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 27.07.2017 - Az.: 2 AZR 681/16
Leitsatz:

Der Einsatz eines Software-Keyloggers ist nicht nach § 32 Abs. 1 BDSG erlaubt, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 29.06.2017 - Az.: 2 AZR 597/16
Leitsatz:

Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 17.11.2016 - Az.: 2 AZR 730/15
Leitsatz:

Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 22.09.2016 - Az.: 2 AZR 848/15
Leitsatz:

Die Verwertung eines "Zufallsfundes" aus einer gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.