Urteile nach Gerichten

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 30.07.2019 - Az.: 4 U 90/19
Leitsatz:

Forderungsmeldung an SCHUFA bei Urteil ohne vorherige Androhung rechtmäßig

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 20.08.2010 - Az.: 1 Ws (B) 51/07 - 2 Ss 23/07
Leitsatz:

Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einem Datenschutzbeauftragten Auskunft darüber zu erteilen, woher er Kenntnis über bestimmte Informationen und personenbezogene Daten erlangt hat. Auch wenn die datenschutzrechtlichen Vorschriften grundsätzlich eine Auskunftspflicht vorsehen, entfällt diese Verpflichtung aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 29.04.2011 - Az.: 5 W 88/11
Leitsatz:

Ein Verstoß gegen die datenschutzrechtliche Vorschrift des § 13 TMG (hier: Einbinden des Facebook-Buttons "Gefällt mir") ist in keinem Fall ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Es handelt sich bei der Norm um keine Marktverhaltensnorm iSd. § 4 Nr. 11 UWG.

Arbeitsgericht Berlin, Urteil v. 16.10.2019 - Az.: 29 Ca 5451/19
Leitsatz:

Zeiterfassung mittels Fingerabdruck nur mit ausdrücklicher Zustimmung

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.04.2019 - Az.: L 26 AS 2621/17
Leitsatz:

Kopie des Personalausweis muss aus elektronischer Akte gelöscht werden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.06.2020 - Az.: 10 Sa 2130/19
Leitsatz:

Zeiterfassung mittels Fingerabdruck nur mit ausdrücklicher Zustimmung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2016 - Az.: 5 Sa 657/15
Leitsatz:

Arbeitgeber kann Browserverlauf des Arbeitnehmers auch ohne dessen Einwilligung auslesen

Landesarbeitsgericht Berlin_Brandenburg, Urteil v. 16.02.2011 - Az.: 4 Sa 2132/10
Leitsatz:

Der Arbeitgeber darf bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers die dienstlichen Mails einsehen und zur Bearbeitung von Kundenanfragen oder von geschäftlichen Belangen bearbeiten. Die rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses gelten in einem derartigen Fall nicht.

Regionalgericht Bern-Mittelland, Urteil v. 13.03.2019 - Az.: CIV 18 5595 HEA
Leitsatz:

Nur begrenzter Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO bei Bonitätsabfragen

Landgericht Bielefeld, Urteil v. 12.06.2008 - Az.: 7 O 13/08
Leitsatz:

1. Ein Telekommunikationsunternehmen verstößt gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, wenn es unberechtigterweise personenbezogene Daten in Telefonbüchern oder in entsprechenden Internetseiten veröffentlicht.
2. Der Betroffene hat dann einen Unterlassungsanspruch und kann Auskunft darüber verlangen, an wen die Daten weitergegeben worden sind.