Urteile nach Gerichten
- Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss v. 28.05.2020 - Az.: 2 Ta 76/20
- Leitsatz:
Streitwert bei DSGVO-Auskunftsanspruch
- Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil v. 17.04.2018 - Az.: 7 O 6829/17
- Leitsatz:
Voreinstellungen von StayFriends.de sind datenschutzwidrig
- Oberster_Gerichtshof, Urteil v. 27.11.2019 - Az.: 6 Ob 217/19h
- Leitsatz:
Beim DSGVO-Schadensersatzanspruch stellt Art. 82 DSGVO lediglich hinsichtlich des Verschuldens eine Beweislastumkehr auf. Der Kläger muss aber weiterhin den Kausalitätszusammenhang und den Schadensnachweis voll erbringen. Hier kehrt sich die Beweislast nicht um.
- Oberster_Gerichtshof, Urteil v. 20.12.2018 - Az.: 6 Ob 131/18k
- Leitsatz:
Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO
- Oberster_Gerichtshof, Urteil v. 23.05.2019 - Az.: 6 Ob 91/19d
- Leitsatz:
Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO II
- Oberster_Gerichtshof, Urteil v. 31.08.2018 - Az.: 6Ob140/18h
- Leitsatz:
Zum Kopplungsverbot nach der DSGVO
- Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil v. 23.12.2014 - Az.: 13 U 66/14
- Leitsatz:
Gibt eine Haftpflichtversicherung die personenbezogenen Daten ihres Versicherungsnehmers im Rahmen der Abwicklung eines Unfallereignissen an ein drittes Unternehmen weiter, um ein eingereichtes Schadensgutachten zu überprüfen, fehlt es für einen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts an der erforderlichen Wiederholungsgefahr. Denn die Weitergabe erfolgte lediglich zur Abwicklung eines Unfallereignisses und stellt damit ein einmaliges Ereignis dar.
- Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil v. 24.11.2005 - Az.: 1 U 49/05
- Leitsatz:
1. Besteht keine Geschäftsbeziehung und liegt keine Einwilligung vor, so sind auch Telefaxe unzulässig, die der Marktforschung dienen (hier Telefax an einen niedergelassenen Arzt mit der Bitte um Teilnahme an einer Umfrage für ein Pharmaunternehmen).
2. Das Verbot verstößt nicht gegen die Wissenschaftsfreiheit.
3. Auch bei Marktforschungs-Telefaxen handelt es sich um Werbung im Sinne des Wettbewerbsrechts, weil sie auch der Förderung dem Produktabsatz des Unternehmens dienen, in dessen Auftrag die Marktforschung durchgeführt wird.4. An der Unzulässigkeit ändert sich auch nichts dadurch, wenn dem Anschlussinhaber für die Teilnahme ein Entgelt in Aussicht gestellt wird. - Amtsgericht Pfaffenhofen_ad_Ilm, Urteil v. 09.09.2021 - Az.: 2 C 133/21
- Leitsatz:
300 EUR DSGVO-Schadensersatz für unerlaubte E-Mail
- Amtsgericht Ploen, Urteil v. 10.12.2007 - Az.: 2 C 650/07
- Leitsatz:
1. Die Meldung an die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit AG) stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.2. Deshalb darf eine Meldung eines Unternehmens dann nicht erfolgen, wenn die Zahlungsverpflichtung bestritten wird.3. Gleiches gilt für eine Meldung an den "Fraud Prevention Pool".

