Urteile nach Gerichten

Landgericht Koeln, Urteil v. 17.03.2010 - Az.: 28 O 612/09
Leitsatz:

Titulierte Forderungen und die Daten der dazugehörigen Schuldner dürfen im Internet auf einer Handelsplattform für Vollstreckungstitel veröffentlicht werden. Dadurch werden weder das Allgemeine Persönlichkeitsrecht noch datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt.

Landesarbeitsgericht Koeln, Beschluss v. 28.12.2005 - Az.: 9 Ta 361/05
Leitsatz:

1. Für die Zulässigkeit einer heimlichen Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis und ihrer Verwertung im Prozess gilt die Richtlinie des BAG. Danach ist diese zulässig, "wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Sachverhaltes ausgeschöpft sind, die verdeckte Video-Überwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist".

2. Genannte Richtlinie kommt aber dann nicht zur Anwendung, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern ein Dritter die Bilder angefertigt hat (im vorliegenden Fall die Airline und nicht der Arbeitgeber des gekündigten Arbeitnehmers).

3. In derartigen Fällen hat eine Güterabwägung zu erfolgen.

4. Die Aufnahmen sind dann gerichtlich verwertbar, wenn die Überwachung und Aufzeichnung nur an einem Tag erfolgt, im räumlichen Bereich der Airline (hier im Flugzeug) passiert und dem berechtigten Interesse der Fluggesellschaft dient, Diebstähle aus dem Gepäck ihrer Fluggäste aufzuklären und in der Zukunft zu verhindern.

Landesarbeitsgericht Koeln, Urteil v. 18.11.2010 - Az.: 6 Sa 817/10
Leitsatz:

Das heimliche Überwachen von Mitarbeitern per Video stellt zwar einen Eingriff in dessen Allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Dies kann jedoch gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber einen konkreten Verdacht hinsichtlich einer schweren Verfehlung hat und diese nicht anders beweisen kann.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 14.12.2015 - Az.: 12 U 16/13
Leitsatz:

Umfang der Datenspeicherung bei DSL-Anschluss

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 11.03.2016 - Az.: 6 U 121/15
Leitsatz:

Fehlende Datenschutzerklärung auf Webseite ist Wettbewerbsverstoß

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 17.01.2014 - Az.: 6 U 167/13
Leitsatz:

Die Werbung einer Anwaltskanzlei verstößt gegen geltendes Datenschutzrecht und ist wettbewerbswidrig, wenn Namen von Anlegern einer Fondsgesellschaft zu eigenen Werbezwecken benutzt werden, die im Rahmen eines Auskunftsanspruchs eines Mandanten erlangt wurden.

Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 18.06.2018 - Az.: 15 W 27/18
Leitsatz:

KUG ist auch nach Inkrafttreten der DSGVO anwendbar

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 26.07.2019 - Az.: 20 U 75/18
Leitsatz:

Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 08.10.2018 - Az.: 15 U 110/18
Leitsatz:

KUG gilt auch nach DSGVO-Inkrafttreten (zumindestens im journalistischen Bereich)

Landgericht Köln, Urteil v. 18.03.2019 - Az.: 26 O 25/18
Leitsatz:

Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO