Urteile nach Gerichten
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 07.10.2019 - Az.: 5 Bf 291/17
- Leitsatz:
Anspruch gegen Datenschutzbehörde auf ermessensfehlerfreies Einschreiten II
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 15.10.2020 - Az.: 5 Bs 152/20
- Leitsatz:
Bloße Einlagerung von Patientenakten ist keine Datenverarbeitung iSd. DSGVO
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 29.06.2016 - Az.: 5 Bs 40/16
- Leitsatz:
Klarnamenpflicht bei Facebook bleibt vorerst
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 21.03.2007 - Az.: 3 Bs 396/05
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 16.02.2009 - Az.: 5 So 31/09
- Leitsatz:
Der Auskunftsanspruch auf eine amtliche Information nach dem Informationsfreiheitsgesetz muss vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht.
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 22.06.2010 - Az.: 4 Bf 276/07
- Leitsatz:
Der Hauseingang eines Wohngebäudes auf der Hamburger Reeperbahn darf nicht mit Kameras videoüberwacht werden. Zwar dürfen öffentliche Plätze zur Bekämpfung von Kriminalität und Straftaten überwacht werden. Ein privater Hauseingang gehört nicht hierzu, so dass die Videoüberwachung das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwohner verletzt.
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 27.05.2019 - Az.: 5 Bf 225/18.Z
- Leitsatz:
Kein Anspruch auf Änderung des Namens in der Personalakte aus Art. 16 DSGVO
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 07.10.2019 - Az.: 5 Bf 279/17
- Leitsatz:
Anspruch gegen Datenschutzbehörde auf ermessensfehlerfreies Einschreiten
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 25.10.2018 - Az.: 3 U 66/17
- Leitsatz:
Bestimmte DSGVO-Verletzungen sind Wettbewerbsverstöße
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 28.03.2007 - Az.: 7 W 9/07
- Leitsatz:
1. Ein zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht (z.B. die volle Namensnennung von Straftätern) kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden.
2. In einem solchen Fall müssen aus einem Online-Archiv nachträglich die unzulässigen Teile des Presseberichts entfernt werden.
3. Einem Online-Archiv kommt eine größere Breitenwirkung zu als einem herkömmlichen Zeitschriftenarchiv: Schon die Eingabe von Stichworten oder Eckdaten in eine Internet-Suchmaschine ermöglicht vom häuslichen Computer aus die Einsichtnahme in die archivierten Artikel.