Urteile nach Gerichten

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 18.09.2020 - Az.: 2-27 O 100/20
Leitsatz:

Kein DSVO-Schadensersatzanspruch

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 03.09.2020 - Az.: 2-03 O 48/19
Leitsatz:

Sperrung Social Media-Netzwerk

Landgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 15.10.2020 - Az.: 2-03 O 356/20
Leitsatz:

Betroffener hat eigenen DSGVO-Unterlassungsanspruch

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 26.10.2017 - Az.: 2-03 O 190/16
Leitsatz:

Kein Recht auf Vergessen bei 6 Jahre alten Berichten über Geschäftsführertätigkeit

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 05.03.2015 - Az.: 2-03 O 188/14
Leitsatz:

1. Ein Online-Bewertungsportal für Ärzte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Daten seiner User an privatrechtlich handelnde Dritte herauszugeben.
2. Kommt jedoch ein Bewertungsportal seiner sekundären Beweislast nicht in ausreichendem Maße nach, haftet es ausnahmsweise als Mitstörer auf Unterlassung.

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 13.09.2018 - Az.: 2-03 O 283/18
Leitsatz:

DSGVO-Einwilligung in Veröffentlichung von Videos muss Werbetreibender beweisen

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 26.09.2019 - Az.: 2-03 O 402/18
Leitsatz:

Unerlaubtes Verbreiten eines Bildes

Amtsgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 10.07.2020 - Az.: 385 C 155/19 (70)
Leitsatz:

1. Die Beweislast bei einem DSGVO-Schadensersatzanspruch trägt der Kläger. Eine Beweiserleichterung tritt nur hinsichtlich der Kausalität zwischen DSGVO-Verletzung und Schaden ein ein.


2. Für einen DSGVO-Schadensersatzanspruch bedarf es einer ernsthaften Beeinträchtigung. Ein bloßes Unbehagen oder ein Bagatellverstoß reicht nicht aus.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 30.06.2005 - Az.: 6 U 168/04
Leitsatz:

1. Es ist eine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit und somit wettbewerbswidrig, personenbezogene Daten von Kindern im Alter zwischen 3 bis 12 Jahren mittels Web-Formular zu erfassen.2. Eine solche Erfassung ist nur dann gerechtfertigt, wenn auch die Einwilligung bzw. Zustimmung der Eltern vorliegt.3. Die Erfassung der Daten ist nicht aufgrund einer Clubmitgliedschaft der Kinder gemäß § 28 Abs.1 BDSG gerechtfertigt.
Die Minderjährigkeit der Kinder und ihre mangelnde datenschutzrechtliche Einsichtsfähigkeit erfordert in solchen
Fällen vielmehr eine Interessensabwägung, die zugunsten des Minderjährigenschutzes ausfällt.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 22.05.2007 - Az.: 11 U 72/06
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Kein Unterlassungsanspruch gegen eine im Zeitpunkt der Veröffentlichung zulässige Berichterstattung, in der der Verurteilte nur ganz beiläufig erwähnt wird