Urteile nach Gerichten

Verwaltungsgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 11.11.2008 - Az.: 1 K 628/08.F
Leitsatz:

1. E-Mails unterliegen dem Schutz des Fernmeldegeheimnis nur soweit der eigentliche Übertragungsvorgang der Kommunikation noch nicht abgeschlossen ist.
2. Mit den Vorgaben des BVerfG (Urt. 02.03.2006 - Az.: 2 BvR 2099/04) ist davon auszugehen, dass der Übertragungsvorgang jedenfalls dann abgeschlossen ist, wenn der Mitarbeiter eines Unternehmens seine E-Mails vom zentralen Mail-Server abruft und lokal bei sich an seinem Arbeitsplatz speichert. In einem solchen Fall unterliegt die E-Mail dann nicht mehr dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 02.02.2016 - Az.: 1 W 9/16
Leitsatz:

Wann an eine Übermittlung an die SCHUFA auch gegen den Willen des Betroffenen möglich istdes Betroffenen

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 19.02.2020 - Az.: 6 W 19/20
Leitsatz:

Anwaltsschriftsätze dürfen an Rechtsanwaltskammer weitergeleitet werden

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 03.09.2018 - Az.: 20 W 171/18
Leitsatz:

Keine Einsicht ins Grundbuch trotz möglicherweise unerlaubter Videoüberwachung

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 06.09.2018 - Az.: 16 W 27/18
Leitsatz:

Kein Auskunftsanspruch, da Facebook Messenger kein soziales Netzwerk ist

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 19.03.2015 - Az.: 7 U 187/13
Leitsatz:

Die Aufhebung eines Insolvenzverfahren führt nicht zur Verkürzung der Speicherungsfrist für Auskunftei

Landgericht Frankfurt_aM, Teilurteil v. 16.10.2014 - Az.: 2-03 O 27/14
Leitsatz:

Falsche Angaben auf einer Webseite zum Facebook-Plugin stellen keinen Wettbewerbsverstoß dar, da es sich bei § 13 TMG um keine marktbezogene Norm handelt.

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 20.12.2018 - Az.: 2-05 O 151/18
Leitsatz:

1. Eine Auskunftei muss den Umstand der Restschuldbefreiung grundsätzlich erst nach 3 Jahren löschen. Es ist nicht Zweck der Erteilung der Restschuldbefreiung, dass der Schuldner wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen kann, als ob es das Insolvenzverfahren gar nicht gegeben hätte. Vielmehr besteht ein berechtigtes Interesse für potentielle Geschäftspartner des Schuldners im Rahmen der Bonitätsprüfung zu erfahren, ob bei dem Schuldner die Gefahr besteht, wieder insolvent zu werden.


2. Eine vorzeitige Löschungsverpflichtung kann jedoch dann bestehen, wenn auf besondere Gründe gegen die Verarbeitung der Daten sprechen und die Auskunftei keine schutzwürdigen Gründe nachweisen kann, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Betroffenen überwiegen. Es muss sich um Gründe handeln, die eine atypische Konstellation begründen, welche den Interessen des Betroffenen auf Löschung ein besonderes Gewicht verleiht (hier: psychiatrischen Erkrankung).

Landgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 18.02.2019 - Az.: 2-03 O 174/18
Leitsatz:

Gestattungsanspruch nach § 14 Abs.3 TMG

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 28.06.2019 - Az.: 2-03 O 315/17
Leitsatz:

Art. 17 Abs.1 DSGVO gewährt Recht auf Vergessen