Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 07.11.2019 - Az.: I-16 W 67/19
- Leitsatz:
Rechtliche Probleme bei gerichtlicher Durchsetzung dsgvo-konformer Datenverarbeitung IV
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.09.2018 - Az.: 20 U 127/17
- Leitsatz:
Keine Irreführung einer Auskunftei bei Aussage "1 x im Jahr kostenlose Datenschutzauskunft"
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 26.08.2019 - Az.: VI-Kart 1/19 (V)
- Leitsatz:
BKartA-Anordnung gegenüber Facebook möglicherweise rechtswidrig
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.02.2017 - Az.: 5 O 400/16
- Leitsatz:
Unerlaubte Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.03.2016 - Az.: 12 O 151/15
- Leitsatz:
Like-Button von Facebook verletzt geltendes Datenschutzrecht
- Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.03.2020 - Az.: 9 Ca 6557/18
- Leitsatz:
5000,- EUR Schadensersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.10.2014 - Az.: 20 C 6875/14
- Leitsatz:
1. Per E-Mail versandte Feedback-Anfragen sind als unzulässige Werbung (Spam) einzustufen.
2. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG beinhaltet auch die Aussage über die Herkunft der Daten und an welche Empfänger die Daten weitergeleitet wurden. - Amtsgericht Elmshorn, Urteil v. 25.04.2005 - Az.: 49 C 54/05
- Leitsatz:
1. Nach § 4 a Abs. 1 S. 2 BDSG ist ein Hinweis auf die Folgen der Verweigerung einer Einwilligungserklärung erforderlich, wenn sich die Folgen einer Weigerung nicht schon klar aus den Umständen ergibt.
2. Eine Einwilligungserklärung, die lediglich mit "Datenschutz" überschritten ist, vermittelt dem Verbraucher nicht ausreichend transparent, dass es sich um eine Einwilligung nach § 4 a BDSG handelt. - Landgericht Essen, Urteil v. 10.07.2014 - Az.: 4 O 157/14
- Leitsatz:
Eine unzulässige identifizierende Bildberichterstattung durch ein YouTube-Video kann auch dann vorliegen, wenn lediglich Körperteile einer Person (hier: Hand, Bein, Unterschenkel, Oberkörper) gezeigt werden
- Europäischer_Gerichtshof, Urteil v. 14.02.2019 - Az.: C‑345/17
- Leitsatz:
1. Art. 3 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass die Aufzeichnung von Polizeibeamten in einer Polizeidienststelle auf Video während der Aufnahme einer Aussage und die Veröffentlichung des so aufgezeichneten Videos auf einer Video-Website, auf der die Nutzer Videos versenden, anschauen und teilen können, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt.
2. Art. 9 der Richtlinie 95/46 ist dahin auszulegen, dass ein Sachverhalt wie der des Ausgangsverfahrens, d. h. die Aufzeichnung von Polizeibeamten in einer Polizeidienststelle auf Video während der Aufnahme einer Aussage und die Veröffentlichung des so aufgezeichneten Videos auf einer Video-Website, auf der die Nutzer Videos versenden, anschauen und teilen können, eine Verarbeitung personenbezogener Daten allein zu journalistischen Zwecken im Sinne dieser Bestimmung darstellen kann, sofern aus diesem Video hervorgeht, dass diese Aufzeichnung und diese Veröffentlichung ausschließlich zum Ziel hatten, Informationen, Meinungen oder Ideen in der Öffentlichkeit zu verbreiten, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.