Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 31.08.2021 - Az.: 4 U 324/21
- Leitsatz:
Negative DSGVO-Auskunft ausreichend
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 11.06.2019 - Az.: 4 U 760/19
- Leitsatz:
Bei bloßen Bagatellverstößen ohne ernsthafte Beeinträchtigung für das Selbstbild oder Ansehen einer Person besteht kein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO
- Landgericht Dresden, Urteil v. 29.05.2020 - Az.: 6 O 76/20
- Leitsatz:
Patient hat DSGVO-Auskunftsanspruch gegen Krankenhaus
- Landgericht Dresden, Urteil v. 11.01.2019 - Az.: 1a O 1582/18
- Leitsatz:
Rechtsverletzung durch Betrieb von Google Analytics ohne "anonymizeIP"
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.02.2006 - Az.: I-10 U 116/05
- Leitsatz:
1. Auch die Installation einer Videoattrappe kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen.
2. Ist der Mieter Rechtsanwalt und betreibt in den Räumlichkeiten seine Kanzlei, so kann ihm insbesondere in Bezug auf Strafrechtsmandate die Installation nicht zugemutet werden.
3. Erfolgt ohne Einwilligung des Rechtsanwalts die Installation der Attrappe, kann darin ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegen.
4. Die Kündigung ist aber dann unzulässig, wenn der Einwand der Videoüberwachung nur vorgeschoben ist. Dies ist der Fall, wenn der Rechtsanwalt den zeitlich befristeten Mietvertrag nur deshalb kündigt, weil er sich einer anderen Sozietät anschließen will. - Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 05.01.2007 - Az.: I-3 Wx 199/06
- Leitsatz:
1. Das Recht am eigenen Bild als besonderer Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schützt auch vor Videoaufzeichnungen.
2. Wird eine Videokamera in einer Wohnungseigentümeranlage durch einen Miteigentümer installiert, so ist § 14 Nr. 1 WEG zu beachten. Demnach darf der jeweilige Eigentümer von seinem Sondereigentum nur in der Weise Gebrauch machen, "dass keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erweckt".
3. Für die Zulässigkeit einer Videoüberwachung kann auf die Maßgaben von § 6b BDSG zurückgegriffen werden.
4. Erfolgt die Überwachung eines Kfz-Stellplatzes zur Verhinderung von Beschädigungen von einem Balkon aus und wird dabei der Stellplatz des Nachbarn mit erfasst, liegt darin ein unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Der Nachbar kann demnach die Demontage der Kamera verlangen. - Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 05.05.2008 - Az.: 14d O 39/08
- Leitsatz:
Eine rechtswidrige Datenübermittlung an die SCHUFA ist gegeben, wenn weder eine wirksame Einwilligung in die Meldung noch ein überwiegendes Interesse an der Übermittlung vorliegt. Bei einer unzulässigen Meldung an die SCHUFA hat der Betroffene einen Anspruch auf Widerruf.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 12.01.2011 - Az.: 2a O 189/10
- Leitsatz:
Die Speicherung und Nutzung von Daten im Zuchtbuch über Rassehunde ist zulässig. Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Erforderlichkeit der Speicherung aus der Zuchtordnung des speichernden Zuchtvereins ergibt. Grund für eine Speicherung kann sein, dass die Nachzucht gesunder Hunde gewährleistet ist.
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 21.04.2006 - Az.: 31 C 1363/06
- Leitsatz:
1. Der Käufer von E-Mail-Adressen darf sich nicht darauf verlassen, dass sein Verkäufer ihm zugesichert habe, dass die Empfänger mit der Zusendung von Werbe-E-Mails einverstanden seien.
2. Fehlt es an der Einwilligung des Empfängers, kann der Käufer für den Versand auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
3. Die Wiederholungsgefahr weiterer Zusendungen von Werbe-E-Mails kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. - Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 27.08.2014 - Az.: 26 K 3308/14
- Leitsatz:
Ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) kann ausnahmsweise dann ausgeschlossen sein, wenn die Gefahr besteht, dass die Daten zu unlauteren Zwecken (hier: Missbrauch von Mobilfunknummern) benutzt werden.