Urteile nach Gerichten
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 25.10.2010 - Az.: II ZR 219/09
- Leitsatz:
Berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds an Kenntnis von Name und Anschrift der übrigen Mitglieder
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.01.2015 - Az.: VI ZB 29/14
- Leitsatz:
Zur Beschwer des Beklagten, der zur Löschung zweier mehr als drei Jahre alter E- Mails von seiner Internetseite verurteilt worden ist.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 03.07.2014 - Az.: III ZR 391/13
- Leitsatz:
Ein Access-Provider kann ohne konkreten Anlass die IP-Adressen seiner Nutzer 7 Tage speichern. Es ist ausreichend, wenn dies für die Aufrechterhaltung des technischen System erforderlich ist, z.B. um DDoS-Attacken abzuwehren.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.07.2015 - Az.: III ZR 329/14
- Leitsatz:
a) Will der Patient eines Krankenhauses vom Träger der (hier in Mecklen-burg-Vorpommern gelegenen) Klinik die Adresse eines Mitpatienten erfahren, damit er gegen diesen einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer während des Krankenhausaufenthalts begangenen vorsätzlichen Körperverletzung geltend machen kann, so ist der Krankenhausträger grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Insoweit überwiegt bei der im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 3 LKHG M-V vorzunehmenden Interessenabwägung regelmäßig das Auskunftsinteresse des Geschädigten das Da-tenschutzinteresse des Schädigers.
b) Ist die geforderte Mitteilung der Anschrift des Mitpatienten nach dieser Vorschrift erlaubt, scheidet eine Strafbarkeit der die Auskunft erteilenden Person nach § 203 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 StGB aus. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 11.11.2014 - Az.: VI ZR 9/14
- Leitsatz:
Zur konkludenten Einwilligung in die Veröffentlichung eines Bildnisses in einem Eventportal (hier: Foto von einer Hostess, die auf einer Prominentenparty im Auftrag einer Promotion-Agentur Aktionsware (Zigaretten) anbietet).
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 30.01.2015 - Az.: VI ZR 137/14
- Leitsatz:
Zur Frage der Auskunftspflicht des Klinikträgers über die Privatanschrift eines bei ihm angestellten Arztes.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.02.2016 - Az.: II ZR 48/15
- Leitsatz:
Zulässigkeit der Datenweitergabe nach § 28 BDSG im Rahmen eines Treuhandverhältnisses (Hinweisbeschluss)
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 18.04.2016 - Az.: II ZR 48/15
- Leitsatz:
Zulässigkeit der Datenweitergabe nach § 28 BDSG im Rahmen eines Treuhandverhältnisses
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.01.2014 - Az.: VI ZR 156/13
- Leitsatz:
a) Ein durch eine Bonitätsauskunft der SCHUFA Betroffener hat gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BDSG einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten dort gespeichert sind und in die den Kunden der Beklagten mitgeteilten Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) einfließen.
b) Die sogenannte Scoreformel, also die abstrakte Methode der Scorewert- berechnung, ist hingegen nicht mitzuteilen.
c) Zu den als Geschäftsgeheimnis geschützten Inhalten der Scoreformel zählen die im ersten Schritt in die Scoreformel eingeflossenen allgemeinen Rechengrößen, wie etwa die herangezogenen statistischen Werte, die Gewichtung einzelner Berechnungselemente bei der Ermittlung des Wahrscheinlichkeitswerts und die Bildung etwaiger Vergleichsgruppen als Grundlage der Scorekarten. - Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.08.2015 - Az.: StB 7/15
- Leitsatz:
1. Die Anordnung gegenüber einem Telekommunikationsdienstleiters, den Ermittlungsbehörden die dynamischen IP-Adressen derjenigen Personen mitzuteilen, die innerhalb dieses Zeitraums unter Nutzung einer bestimmten Browserversion eine näher bezeichnete Sub-URL einer Internetseite aufrufen, ist rechtswidrig.
2. Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, mithin die Kenntnisnahme vom Inhalt der Mitteilungen, obliegt allein den Ermittlungsbehörden. Das für Mitarbeiter von Telekommunikationsdienstleistern bestehende Verbot, Gespräche mitzuhören steht nicht in Relation zum Gebot des geringstmöglichen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis des einzelnen Nutzers.