Urteile chronologisch

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 15.06.2009 - Az.: 6 K 1979/08
Leitsatz:

1. Werden in einem Ermittlungsverfahren personenbezogenen Daten erfasst, dürfen diese bei einem bestehenden Resttatverdacht gespeichert und aufbewahrt werden.
2. Der Betroffene hat aber einen Anspruch auf Löschung der Daten aus der Kriminalakte, wenn die Tat unaufgeklärt bleibt. Den Daten ist dann kein Resttatverdacht mehr zu entnehmen und die weitere Aufbewahrung ist für die Erfüllung der Aufgabe der Polizei nicht mehr erforderlich.

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss v. 19.05.2009 - Az.: 10 K 932/09
Leitsatz:

Die Internet-Veröffentlichung der Höhe von erhaltenen EU-Agrarsubventionen und die dazugehörigen Daten der Empfänger ist rechtmäßig. Die Nennung der Agrarsubventionen beruht auf dem Recht der Europäischen Union, das die deutschen Behörden anzuwenden haben.

Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschluss v. 19.05.2009 - Az.: 6 A 2672/08
Leitsatz:

Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses gilt für private E-Mails am Arbeitsplatz nur solange der Übertragungsvorgang der E-Mal andauert. Sobald die E-Mail vom Server abgerufen und auf dem lokalen Rechner gespeichert wird, unterfällt sie nicht mehr dem Grundrecht des Art. 10 GG.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 16 A 3375/07
Leitsatz:

Die Überwachung von Bibliotheksräumen durch Videokameras ist zur Bekämpfung von Diebstahl und Beschädigungen zulässig. Eine Speicherung der Aufnahmen darf jedoch nur erfolgen, wenn ein konkreter Verdacht eines bevorstehenden oder stattfindenden Vergehens besteht.

Verwaltungsgericht Frankfurt, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 7 L 676/09
Leitsatz:

Der aufgrund des öffentlichen Informationsinteresses an sich vorliegender Informationsanspruch eines Journalisten gegen die BaFin ist dann nicht gegeben, wenn der Aktenbestand mehrere tausend Seiten umfasst und zu einem überwiegenden Teil geheimhaltungsbedürftige Daten enthält. Ein Schwärzen der schutzbedürftigen Inhalte würde zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand führen.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 27.04.2009 - Az.: 16 B 539/09
Leitsatz:

Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet als Empfänger von EU-Agrarsubventionen ist zulässig. Dem Betroffenen droht dadurch kein schwerer oder nachhaltiger Schaden.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 25.03.2009 - Az.: 5 B 1184/08
Leitsatz:

1. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist nicht verpflichtet, der Presse Auskunft über die konkreten Ergebnisse der laufenden Ermittlungen bezüglich der Bespitzelungsaffäre der Telekom zu geben.
2. Die ordnungsgemäße Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungen und die Interessen der Deutschen Telekom AG überwiegen gegenüber einer ausführlichen Auskunftsverpflichtung.

Bundesverwaltungsgericht , Beschluss v. 23.03.2009 - Az.: 20 F 11.08
Leitsatz:

Es besteht kein Anspruch auf unbeschränkte Auskunft von gesperrten Daten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Bekanntgabe der Daten unterliegt dem Geheimnisschutz, wenn die Erfüllung der Aufgaben von Sicherheitsbehörden erschwert wird oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährdet ist.

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss v. 27.02.2009 - Az.: 6 K 1045/08
Leitsatz:

Die Frage, ob die Veröffentlichung von Daten über Subventionsempfänger im Internet gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt, da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, die auch Rückschlüsse auf den Betrieb zulassen, wird dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 20.02.2009 - Az.: 16 O 64/09
Leitsatz:

Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch bei Spam-E-Mails liegt bei 1.500,- EUR und bei einem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bei 300,- EUR.