Urteile chronologisch
- Verwaltungsgericht Hannover, Urteil v. 28.11.2013 - Az.: 10 A 5342/11
- Leitsatz:
Zur Frage, wann und unter welchen Umständen das Einscannen und Speichern von Personalausweisen durch private Unternehmen erlaubt ist.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 19.11.2013 - Az.: 15 O 402/12
- Leitsatz:
Datenschutzerklärung von Google in erheblichem Umfang rechtswidrig
- Amtsgericht Heidelberg, Urteil v. 08.08.2012 - Az.: 27 C 45/12
- Leitsatz:
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG umfasst auch die Herkunft der Daten beziehen, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung.
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 12.01.2012 - Az.: 29 U 3926/11
- Leitsatz:
Datenschutzbestimmungen sind keine Grundlage für wettbewerbsrechtliche Abmahnung
- Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil v. 27.10.2011 - Az.: 2 K 256/11
- Leitsatz:
Datenlöschung nach zwei Jahren nur nach Freispruch wegen erwiesener Unschuld
- Amtsgericht Mannheim, Urteil v. 21.09.2011 - Az.: 10 C 102/11
- Leitsatz:
Abtretung von Arzthonoraren nur bei wirksamer Einwilligung
- Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss v. 15.08.2011 - Az.: 4 L 612/11
- Leitsatz:
Erhält ein Bürger das Schreiben zur Haushaltsbefragung, kann er dagegen nicht gerichtlich vorgehen und dieses erfolgreich anfechten. Das Schreiben stellt lediglich eine Information dar und keinen anfechtbaren förmlichen Verwaltungsakt.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.08.2011 - Az.: 7 U 134/10
- Leitsatz:
Werden in einem Internet-Forum öffentlich zugängliche Daten gepostet (hier: der Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift des Geschäftsführers einer juristischen Person), so liegt darin weder eine Datenschutzverletzung noch eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 29.04.2011 - Az.: 5 W 88/11
- Leitsatz:
Ein Verstoß gegen die datenschutzrechtliche Vorschrift des § 13 TMG (hier: Einbinden des Facebook-Buttons "Gefällt mir") ist in keinem Fall ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Es handelt sich bei der Norm um keine Marktverhaltensnorm iSd. § 4 Nr. 11 UWG.
- Amtsgericht Saarbruecken, Urteil v. 21.04.2011 - Az.: 36 C 155/10 (12)
- Leitsatz:
Der Eingangsbereich einer Wohnungsanlage darf per Video aufgezeichnet werden. Dies gilt zumindest dann, wenn durch die Videoaufzeichnung ein massiver Rückgang von Straftaten, wie z.B. Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, zu verzeichnen ist. Der Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Hausbewohner ist dann gerechtfertigt.

