Urteile chronologisch
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.10.2014 - Az.: 20 C 6875/14
- Leitsatz:
1. Per E-Mail versandte Feedback-Anfragen sind als unzulässige Werbung (Spam) einzustufen.
2. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG beinhaltet auch die Aussage über die Herkunft der Daten und an welche Empfänger die Daten weitergeleitet wurden. - Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 22.10.2014 - Az.: 6 C 7.13
- Leitsatz:
Ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung liegt nicht vor, wenn bei Einsatz einer Einrichtung der automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen und deren Abgleich mit Fahndungsdatenbeständen zwar eine Übereinstimmung des tatsächlich erfassten Kennzeichens mit einem im Fahndungsbestand vorhandenen Kennzeichen angezeigt wird, ein visueller Abgleich durch den damit betrauten Polizeibeamten aber eine mangelnde Übereinstimmung ergibt und das erfasste Kennzeichen sofort gelöscht wird, ohne dass die Anonymität des Inhabers aufgehoben wird.
- Landgericht Frankfurt_aM, Teilurteil v. 16.10.2014 - Az.: 2-03 O 27/14
- Leitsatz:
Falsche Angaben auf einer Webseite zum Facebook-Plugin stellen keinen Wettbewerbsverstoß dar, da es sich bei § 13 TMG um keine marktbezogene Norm handelt.
- Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil v. 29.09.2014 - Az.: 11 LC 114/13
- Leitsatz:
1. Der Eingangsbereich und die Treppenaufgänge zu Geschäftsräumen eines Bürogebäudes sind öffentlich zugängliche Räume im Sinn des § 6b Abs. 1 BDSG.
2. Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs und der Treppenaufgänge zu den Geschäftsräumen eines Bürogebäudes durch festinstallierte Mini-dome-Kameras ohne Zoom-Funktion und die kurzfristige Speicherung der Aufnahmen im sogenannten black-box-Verfahren kann zur Wahrnehmung berechtigter Interessen - hier zur Verhinderung von Straftaten - nach § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG erforderlich sein. - Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 18.09.2014 - Az.: 7 W 88/14
- Leitsatz:
1. Wer fremde Suchmaschinen-Ergebnisse mit eigenen Überschriften/Hinweisen versieht, kann sich nicht auf die Haftungs-Privilegierung für Suchmaschinen berufen. Vielmehr handelt es sich bei den Informationen dann um eigene Inhalte.
2. Eine Person ist durch Internet-Äußerungen bereits dann in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn bei Eingabe des Namens vorwiegend Google-Treffer zur ihr angezeigt werden. - Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil v. 04.09.2014 - Az.: 4 LB 20/13
- Leitsatz:
Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist nicht verantwortlich für etwaige Datenschutzverletzunge von Facebook.
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 27.08.2014 - Az.: 26 K 3308/14
- Leitsatz:
Ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) kann ausnahmsweise dann ausgeschlossen sein, wenn die Gefahr besteht, dass die Daten zu unlauteren Zwecken (hier: Missbrauch von Mobilfunknummern) benutzt werden.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 21.08.2014 - Az.: 27 O 293/14
- Leitsatz:
1. Google Deutschland ist für rechtswidrige Suchergebnisse unter Google.de nicht verantwortlich.
2. Allein passiv-legitimiert ist die Google Inc. in den USA, da ausschließlich diese die Daten verarbeitet. - Amtsgericht Friedberg, Urteil v. 06.08.2014 - Az.: 2 C 1141/13 (11)
- Leitsatz:
Die nicht gewollte Online-Veröffentlichung von Fotos eines Demo-Teilnehmers durch einen Dritten begründet keinen Schmerzensgeldanspruch, da der Betroffene mit seiner Teilnahme an der Demonstration sich selbst in die Öffentlichkeit begeben hat und daher weniger schutzbedürftig sei.
- Amtsgericht Leipzig, Urteil v. 18.07.2014 - Az.: 107 C 2154/14
- Leitsatz:
Eine datenschutzrechtliche Auskunft nach § 34 BDSG ist auch dann vollständig gegeben, wenn nicht ausdrücklich mitgeteilt wird, dass keine Datenübermittlung an einen Dritten stattgefunden hat, sich dies aber aus den näheren Umständen konkludent ergibt.

