Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.01.2015 - Az.: VI ZB 29/14
Leitsatz:

Zur Beschwer des Beklagten, der zur Löschung zweier mehr als drei Jahre alter E- Mails von seiner Internetseite verurteilt worden ist.

Landgericht Bonn, Urteil v. 07.01.2015 - Az.: 5 S 47/14
Leitsatz:

Das Anfertigen von Fotos, auf denen unangeleinte Hunde mit ihrem Herrchen zu sehen sind und die Ordnungswidrigkeiten (hier: freies Laufenlassen des Hunden in einem Naturschutzgebiete) beinhalten, darf nicht durch Privatpersonen erfolgen.

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss v. 07.01.2015 - Az.: 1 B 1260/14
Leitsatz:

Beamtin hat Akteneinsichtsrecht in E-Mails ihrer Vorgesetzten.

Amtsgericht Koblenz, Hinweisbeschluss v. 02.01.2015 - Az.: 153 C 3184/14
Leitsatz:

1. Ansprüche aus P2P-Urheberrechtsverletzungen verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren.
2. Die eingesetzte Ermittlungssoftware "Observer" der Fa. Guardaley Ltd. ist nicht geeignet, Urheberrechtsverletzungen zuverlässig festzustellen. Es wird insofern auf die Entscheidungen des OLG Köln (Beschl. v. 20.01.2012 - Az.: 6 W 242/11), des LG Berlin (Urt. v. 03.05.2011 - Az.: 16 O 55/11) und des AG Frankenthal (Urt. v. 23.06.2014 - Az.: 3b C 145/14) verwiesen.
3. Ist der Beklagte nicht Kunde bei der Deutschen Telekom AG, sondern bei einem Reseller, muss sich der richterliche Gestattungsanspruch nach § 101 Abs.9 UrhG auf den Reseller beziehen und nicht auf die Deutsche Telekom. Erfolgt gleichwohl eine Beauskunftung, liegt ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht vor, das zu einem Beweisverwertungsverbot führt.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil v. 23.12.2014 - Az.: 13 U 66/14
Leitsatz:

Gibt eine Haftpflichtversicherung die personenbezogenen Daten ihres Versicherungsnehmers im Rahmen der Abwicklung eines Unfallereignissen an ein drittes Unternehmen weiter, um ein eingereichtes Schadensgutachten zu überprüfen, fehlt es für einen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts an der erforderlichen Wiederholungsgefahr. Denn die Weitergabe erfolgte lediglich zur Abwicklung eines Unfallereignisses und stellt damit ein einmaliges Ereignis dar.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 22.12.2014 - Az.: 6 U 142/13
Leitsatz:

Ein Unternehmen, das Aufkleber mit der Aufschrift "Bitte keine einzelnen Werbeprospekte und kostenlosen Zeitungen zustellen. Nur [Name der eigenen Zeitung/Zeitschrift]" an Verbraucher verteilt, damit diese den Hinweis an ihre Briefkästen anbringen, behindert zielgerichtet Mitbewerber und begeht dadurch einen Wettbewerbsverstoß

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 11.12.2014 - Az.: 8 AZR 1010/13
Leitsatz:

Die nach § 22 KUG für die Veröffentlichung von ihren Bildnissen erforderliche Einwilligung der Arbeitnehmer muss schriftlich erfolgen.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 02.12.2014 - Az.: 1 BvR 3106/09
Leitsatz:

Die richterliche Mitteilung von Informationen an nichtverfahrensbeteiligte Dritte ist nicht allein deshalb eine der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG entzogene spruchrichterliche Tätigkeit, weil sie aus einem laufenden Rechtsstreit heraus erfolgt.

Amtsgericht Koblenz, Hinweisbeschluss v. 24.11.2014 - Az.: 411 C 250/14
Leitsatz:

Ist der Beklagte in einem P2P-Urheberrechtsfall nicht Kunde bei der Deutschen Telekom AG, sondern bei einem Reseller, muss sich der richterliche Gestattungsanspruch nach § 101 Abs.9 UrhG auf den Reseller beziehen und nicht auf die Deutsche Telekom. Erfolgt gleichwohl eine Beauskunftung, liegt ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht vor, das zu einem Beweisverwertungsverbot führt.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 11.11.2014 - Az.: VI ZR 9/14
Leitsatz:

Zur konkludenten Einwilligung in die Veröffentlichung eines Bildnisses in einem Eventportal (hier: Foto von einer Hostess, die auf einer Prominentenparty im Auftrag einer Promotion-Agentur Aktionsware (Zigaretten) anbietet).