Urteile chronologisch

 
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss v. 28.03.2019 - Az.: C-272/19
Leitsatz:

DSGVO-Vorlagefragen an den EuGH:

1. Findet die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) – hier Art. 15 DSGVO, Auskunftsrecht der betroffenen Person – auf den für die Bearbeitung von Eingaben von Bürgern zuständigen Ausschuss eines Parlaments eines Gliedstaates eines Mitgliedstaates – hier den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages - Anwendung und ist dieser insoweit wie eine Behörde i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO zu behandeln?

2. Handelt es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV i.V.m. Art. 47 Abs. 2 CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (GrCH) ?

Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.03.2019 - Az.: 6 C 2.18
Leitsatz:

1. Die Rechtmäßigkeit von Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher Verstöße nach § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG a.F. ist nach der Rechtslage zu beurteilen, die zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung gilt. Nachträgliche Rechtsänderungen sind nicht zu berücksichtigen.

2. Die Zulässigkeit einer Videoüberwachung im Sinne von § 6b Abs. 1 BDSG a.F. zu privaten Zwecken setzt voraus, dass der Verantwortliche plausibel Gründe darlegt, aus denen sich die Erforderlichkeit der Maßnahme ergibt.

3. Die Videoüberwachung ist zur Verhinderung von Straftaten erforderlich, wenn in Bezug auf die beobachteten Räume eine erheblich über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gefährdungslage besteht.

4. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union gilt nicht für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher Verstöße, die die Behörden vor deren Geltungsbeginn auf der Grundlage des nationalen Rechts getroffen haben.

5. Die Zulässigkeit von Videoüberwachungen zu privaten Zwecken richtet sich nunmehr nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 21.03.2019 - Az.: 6 U 3377/18
Leitsatz:

Erneut: UWG-Anspruch durch DSGVO nicht ausgeschlossen

Kammergericht Berlin, Urteil v. 21.03.2019 - Az.: 23 U 266/13
Leitsatz:

Datenschutzerklärung von Google in erheblichem Umfang rechtswidrig

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil v. 19.03.2019 - Az.: 4 A 12/19
Leitsatz:

GPS-Ortungssystems des eigenen Fuhrparks datenschutzrechtlich unzulässig

Landgericht Köln, Urteil v. 18.03.2019 - Az.: 26 O 25/18
Leitsatz:

Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

Regionalgericht Bern-Mittelland, Urteil v. 13.03.2019 - Az.: CIV 18 5595 HEA
Leitsatz:

Nur begrenzter Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO bei Bonitätsabfragen

Amtsgericht Bochum, Beschluss v. 11.03.2019 - Az.: 65 C 485/18
Leitsatz:

Weitergabe von Daten durch Betreuer auch ohne Einwilligung des Betreuten

Landgericht Wiesbaden, Urteil v. 21.02.2019 - Az.: 2 O 237/18
Leitsatz:

Kein DSGVO-Löschungsanspruch nach bloßer Forderungstilgung

Landgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 18.02.2019 - Az.: 2-03 O 174/18
Leitsatz:

Gestattungsanspruch nach § 14 Abs.3 TMG