Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Datenschutz & Recht
Datenschutz &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Streitwert bei Spam-Mails und datenschutzrechtlichem Auskunftsanspruch
Landgericht Berlin, Beschluss v. 20.02.2009 - Az.: 16 O 64/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch bei Spam-E-Mails liegt bei 1.500,- EUR und bei einem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bei 300,- EUR.



Sachverhalt:

Der Kläger machte wegen der Zusendung unerlaubter E-Mail-Werbung einen Unterlassungsanspruch geltend. Auch verlangte er gemäß § 34 BDSG Auskunft darüber, woher die Daten stammten. Mit diesem Begehren wandte er sich an das Landgericht.


Entscheidung:

Das Gericht erklärte sich für unzuständig. Es gelangte zu dem Entschluß, dass der Streitwert für den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bei 300,- EUR liege. Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch betrage 1.500,- EUR.

Insgesamt liege der Wert des Rechtstreits unter der 5.000-EUR-Grenze, so dass nicht das Landgericht, sondern das Amtsgericht zuständig sei.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht

Dialer & Recht - Musterschreiben, Urteile und Aufsätze
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Mehrwertdienste & Recht - Rechts-Infos zu Mehrwertdiensten
R-Gespräche & Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen