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Einführung

Teil 1

Urteile thematisch

Teil 2

Urteile chronologisch

Teil 3

Urteile nach Gerichten

Teil 4

Urteile neu online gestellt



Urteile neu online eingestellt

Online gestellt am: 20.03.2012
Landgericht Ulm, Beschluss v. 10.02.2012 - Az.: 3 O 299/09
Leitsatz:
Eine wirksame Einverständniserklärung bei einem Werbeanruf liegt nur vor, wenn der Werbende mittels dokumentiertem Double-Opt-In das im Vorwege erteilte Einverständnis des Beworbenen nachweisen kann. Eine nachträgliche Einwilligung in den Werbeanruf ist nicht ausreichend.

Online gestellt am: 09.03.2012
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 12.01.2012 - Az.: 29 U 3926/11
Leitsatz:
Die Bestimmungen des Datenschutzrechts stellen keine Marktverhaltensregeln dar, auf deren Grundlage eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden könnte.

Online gestellt am: 05.03.2012
Bundesgerichtshof , Beschluss v. 21.09.2011 - Az.: IV ZR 203/09
Leitsatz:
Werden Daten von einem Versicherer ohne ausreichende Rechtsgrundlage erhoben, dürfen diese Daten ggf. dennoch verwertet werden. Es bedarf einer umfassenden Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls.

Online gestellt am: 05.03.2012
Verwaltungsgericht Duesseldorf, Urteil v. 24.10.2011 - Az.: 22 K 4905/08
Leitsatz:
Die Speicherung personenbezogener Daten durch eine Verfassungsschutzbehörde ist rechtswidrig, wenn sie nicht den einschlägigen Datenschutzregelungen entspricht. Die Rechtswidrigkeit der Datenspeichrung ist auch gegeben, wenn nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt wird, dass der ursprüngliche Speicherungszweck eingehalten wird.

Online gestellt am: 14.02.2012
Landgericht Muenchen, Urteil v. 21.10.2011 - Az.: 20 O 19879/10
Leitsatz:
Werden durch eine private Videoüberwachung öffentliche Bereiche mit erfasst, ist eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild ausgeschlossen. Das gilt dann, wenn die Kamerageräte deutlich sichtbar und ausgeschildert sind, Aufzeichnungen nur im Alarmfall und nur durch einen eingeschränkten Personenkreis erfolgen, eine Dokumentation über die Aufzeichnungen und eine Kontrolle durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten erfolgt.

Online gestellt am: 14.02.2012
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v. 08.04.2011 - Az.: 13 TaBV 92/19
Leitsatz:
Die "nebenamtliche" Bestellung eines Arbeitnehmers bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Die in einem solchen Fall der gebotenen Zuverlässigkeit entgegenstehende Interessenkollision liegt nur dann vor, wenn die betroffene Person auch in ihrem Einsatzbereich als Arbeitnehmer damit betraut ist, für eine datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten zu sorgen.

Online gestellt am: 02.02.2012
Verwaltungsgerichtshof Muenchen, Beschluss v. 09.01.2012 - Az.: 12 CE 11.2685
Leitsatz:
Den Kreisverwaltungsbehörden ist es nach derzeitiger Rechtslage nicht gestattet, vorläufige Prüfberichte über Pflegeeinrichtungen zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist vielmehr dem Träger der Pflegeeinrichtung selbst vorbehalten.

Online gestellt am: 20.01.2012
Oberverwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 26.10.2011 - Az.: 8 A 2593/10
Leitsatz:
Ein Journalist kann von dem Bundesrechnungshof die Übersendung von Prüfungsniederschriften verlangen, weil das Informationsfreiheitsgesetz auch auf den Bundesrechnungshof Anwendung findet. Ein Anspruch ist allenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Bundesrechnungshof im Hinblick auf den konkreten Fall nachweisen kann, dass die Herausgabe nachteilige Auswirkungen auf die Prüftätigkeit des Bundesrechnungshofs haben kann.

Online gestellt am: 15.01.2012
Amtsgericht Mannheim, Urteil v. 21.09.2011 - Az.: 10 C 102/11
Leitsatz:
Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für die Abtretung von ärztlichen Honorarforderungen ist unwirksam, wenn für den Patienten nicht ersichtlich ist, welche Dritten zu welchem Zweck Informationen vom behandelnden Arzt erhalten.

Online gestellt am: 11.09.2011
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.08.2011 - Az.: 7 U 134/10
Leitsatz:
Werden in einem Internet-Forum öffentlich zugängliche Daten gepostet (hier: der Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift des Geschäftsführers einer juristischen Person), so liegt darin weder eine Datenschutzverletzung noch eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Online gestellt am: 04.09.2011
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss v. 15.08.2011 - Az.: 4 L 612/11
Leitsatz:
Erhält ein Bürger das Schreiben zur Haushaltsbefragung, kann er dagegen nicht gerichtlich vorgehen und dieses erfolgreich anfechten. Das Schreiben stellt lediglich eine Information dar und keinen anfechtbaren förmlichen Verwaltungsakt.

Online gestellt am: 20.07.2011
Landesarbeitsgericht Berlin_Brandenburg, Urteil v. 16.02.2011 - Az.: 4 Sa 2132/10
Leitsatz:
Der Arbeitgeber darf bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers die dienstlichen Mails einsehen und zur Bearbeitung von Kundenanfragen oder von geschäftlichen Belangen bearbeiten. Die rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses gelten in einem derartigen Fall nicht.

Online gestellt am: 28.06.2011
Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 12.01.2011 - Az.: 2a O 189/10
Leitsatz:
Die Speicherung und Nutzung von Daten im Zuchtbuch über Rassehunde ist zulässig. Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Erforderlichkeit der Speicherung aus der Zuchtordnung des speichernden Zuchtvereins ergibt. Grund für eine Speicherung kann sein, dass die Nachzucht gesunder Hunde gewährleistet ist.

Online gestellt am: 07.06.2011
Landesarbeitsgericht Koeln, Urteil v. 18.11.2010 - Az.: 6 Sa 817/10
Leitsatz:
Das heimliche Überwachen von Mitarbeitern per Video stellt zwar einen Eingriff in dessen Allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Dies kann jedoch gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber einen konkreten Verdacht hinsichtlich einer schweren Verfehlung hat und diese nicht anders beweisen kann.

Online gestellt am: 31.05.2011
Amtsgericht Saarbruecken, Urteil v. 21.04.2011 - Az.: 36 C 155/10 (12)
Leitsatz:
Der Eingangsbereich einer Wohnungsanlage darf per Video aufgezeichnet werden. Dies gilt zumindest dann, wenn durch die Videoaufzeichnung ein massiver Rückgang von Straftaten, wie z.B. Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, zu verzeichnen ist. Der Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Hausbewohner ist dann gerechtfertigt.

Online gestellt am: 05.05.2011
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 29.04.2011 - Az.: 5 W 88/11
Leitsatz:
Ein Verstoß gegen die datenschutzrechtliche Vorschrift des § 13 TMG (hier: Einbinden des Facebook-Buttons "Gefällt mir") ist in keinem Fall ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Es handelt sich bei der Norm um keine Marktverhaltensnorm iSd. § 4 Nr. 11 UWG.

Online gestellt am: 23.03.2011
Landgericht Berlin, Beschluss v. 14.03.2011 - Az.: 91 O 25/11
Leitsatz:
Ein Verstoß gegen die datenschutzrechtliche Vorschrift des § 13 TMG (hier: Einbinden des Facebook-Buttons "Gefällt mir") ist in keinem Fall ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Es handelt sich bei der Norm um keine Marktverhaltensnorm iSd. § 4 Nr. 11 UWG.

Online gestellt am: 15.02.2011
Bundesgerichtshof , Beschluss v. 04.11.2010 - Az.: 4 StR 404/10
Leitsatz:
Beruht eine Beweiswürdigung auf der Auswertung von Verkehrsdaten, die aufgrund einer nichtigen Rechtsgrundlage übermittelt worden sind, so liegt kein Verfahrensverstoß vor. Die erhobenen Erkenntnisse dürfen verwertet werden, wenn diese von dem Bundesverfassungsgericht gerichtlich angeordnet worden sind und die Rechtswidrigkeit der Ermittlungsmaßnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wird.

Online gestellt am: 6.12.2010
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil v. 27.10.2011 - Az.: 2 K 256/11
Leitsatz:
Eine Verpflichtung zur Löschung von Daten, die in dem polizeilichen Auskunftssystem POLAS-BW Daten gespeichert wurden, kann - auch nach Ablauf des Zwei-Jahres-Zeitraums - entfallen, wenn sich aus der Entscheidung des Strafgerichts nicht entnehmen lässt, dass der Freispruch wegen erwiesener Unschuld erfolgte. Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen oder wegen Unglaubwürdigkeit der einzigen Zeugin rechtfertigt u.U. eine Speicherung auch über den Zwei-Jahres-Zeitraum hinaus.

Online gestellt am: 06.10.2010
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 22.06.2010 - Az.: 4 Bf 276/07
Leitsatz:
Der Hauseingang eines Wohngebäudes auf der Hamburger Reeperbahn darf nicht mit Kameras videoüberwacht werden. Zwar dürfen öffentliche Plätze zur Bekämpfung von Kriminalität und Straftaten überwacht werden. Ein privater Hauseingang gehört nicht hierzu, so dass die Videoüberwachung das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwohner verletzt.

Online gestellt am: 29.09.2010
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 20.08.2010 - Az.: 1 Ws (B) 51/07 - 2 Ss 23/07
Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einem Datenschutzbeauftragten Auskunft darüber zu erteilen, woher er Kenntnis über bestimmte Informationen und personenbezogene Daten erlangt hat. Auch wenn die datenschutzrechtlichen Vorschriften grundsätzlich eine Auskunftspflicht vorsehen, entfällt diese Verpflichtung aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Online gestellt am: 03.09.2010
Oberverwaltungsgericht Mannheim, Beschluss v. 23.07.2010 - Az.: 1 S 501/10
Leitsatz:
1. Eine im Internet veröffentlichte Gerichtsentscheidung muss anonymisiert werden, so dass die prozessierende Partei nicht bestimmbar ist. Grundsätzlich reicht es aus, dass die Namen der Parteien und die Vertretungsberechtigten vollständig gelöscht werden.

2. Geht es um besonders sensible Daten, wie beispielsweise die Angaben aus ärztlichen Untersuchungsbefunden, so müssen diese aufgrund der Möglichkeit der Bestimmbarkeit des Betroffenen auch anonymisiert werden.

Online gestellt am: 17.07.2010
Verwaltungsgericht Bremen, Urteil v. 30.03.2010 - Az.: 2 K 548/09
Leitsatz:
Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht gegenüber der Datenschutzbehörde, wenn er den Namen eines Arbeitnehmers erfahren möchte, der sich an die Behörde mit einer Mitteilung gewandt hat. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer Betriebsgeheimnisse oder strafrechtliche relevante Inhalte weitergegeben hat.

Online gestellt am: 23.06.2010
Landgericht Itzehoe, Beschluss v. 02.06.2010 - Az.: 1 T 61/10
Leitsatz:
Die Videoüberwachung des Zugangs zu einem Amtsgericht ist zulässig. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung ist dadurch nicht verletzt, da dieser nicht uneingeschränkt gilt. Aus Sicherheitsgründen kann es erforderlich sein, Maßnahmen wie eine Videoüberwachung zu ergreifen.

Online gestellt am: 20.05.2010
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss v. 20.01.2010 - Az.: 6 K 1063/09
Leitsatz:
In Deutschland herrscht der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit, so dass beliebige Personen ohne besondere Schwierigkeiten den Gerichtssaal erreichen dürfen. Eine durchgängige Videoüberwachung des Gerichtsgebäudes könnte Personen an der Teilnahme von Verhandlungen hindern, so dass die Video-Überwachung unzulässig ist. Zudem muss ein Bürger es nicht hinnehmen, dass er außerhalb der mündlichen Verhandlung gefilmt wird, wenn er sein ausdrückliches Einverständnis hierzu nicht erteilt hat.

Online gestellt am: 31.03.2010
Landgericht Koeln, Urteil v. 17.03.2010 - Az.: 28 O 612/09
Leitsatz:
Titulierte Forderungen und die Daten der dazugehörigen Schuldner dürfen im Internet auf einer Handelsplattform für Vollstreckungstitel veröffentlicht werden. Dadurch werden weder das Allgemeine Persönlichkeitsrecht noch datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt.

Online gestellt am: 17.03.2010
Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 09.03.2010 - Az.: C-518/07
Leitsatz:
Die EU-Datenschutzrichtlinie gibt die "völlige Unabhängigkeit" der zuständigen Kontrollstellen in Bezug auf die Datenaufsicht der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten vor. Deutschland verstößt gegen diese EU-Richtlinie, da die Überwachung personenbezogener Daten einer staatlichen Kontrolle unterliegt.

Online gestellt am: 03.02.2010
Sozialgericht Dortmund, Beschluss v. 11.01.2010 - Az.: S 39 P 279/09 ER
Leitsatz:
Ein Medizinischer Dienst der Krankenversicherung darf einen Transparenzbericht über Pflegeheime im Internet veröffentlichen, der nach einer Qualitätsprüfung angefertigt wurde. Dabei ist es unerheblich, ob die Aussagen negativ sind, solange kein unzutreffendes und fehlerhaftes Bild über die Einrichtung gezeichnet wird.

Online gestellt am: 30.11.2009
Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 02.11.2009 - Az.: 13 B 1392/09
Leitsatz:
Aufgrund der unklaren Rechtlage zur Vorratsdatenspeicherung ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine Abwägung des öffentlichen Vollzugsinteresses gegenüber dem privaten Aussetzungsinteresse des TK-Unternehmens vorzunehmen. Diese fällt regelmäßig zum Nachteil des allenfalls finanziell belasteten TK-Unternehmens aus.

Online gestellt am: 04.11.2009
Oberverwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 08.05.2009 - Az.: 16 A 3375/07
Leitsatz:
Die Überwachung von Bibliotheksräumen durch Videokameras ist zur Bekämpfung von Diebstahl und Beschädigungen zulässig. Eine Speicherung der Aufnahmen darf jedoch nur erfolgen, wenn ein konkreter Verdacht eines bevorstehenden oder stattfindenden Vergehens besteht.

Online gestellt am: 14.09.2009
Verwaltungsgericht Frankfurt, Beschluss v. 07.05.2009 - Az.: 7 L 676/09
Leitsatz:
Der aufgrund des öffentlichen Informationsinteresses an sich vorliegender Informationsanspruch eines Journalisten gegen die BaFin ist dann nicht gegeben, wenn der Aktenbestand mehrere tausend Seiten umfasst und zu einem überwiegenden Teil geheimhaltungsbedürftige Daten enthält. Ein Schwärzen der schutzbedürftigen Inhalte würde zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand führen.

Online gestellt am: 10.09.2009
Landesarbeitsgericht Chemnitz, Urteil v. 19.06.2009 - Az.: 2 Sa 567/08
Leitsatz:
Das Amt des Datenschutzbeauftragten ist im Beamtenverhältnis von Dienstordnungsangestellten nicht Gegenstand des Angestelltenvertrages, sondern bloße Aufgabenzuweisung. Fusioniert eine Krankenkasse, für die ein Datenschutzbeauftragter bestellt war, mit einer anderen Krankenkasse, so geht das Amt des Datenschutzbeauftragten unter und dem betroffenen Dienstordnungsangestellten kann eine andere angemessene Aufgabe zugewiesen werden.

Online gestellt am: 25.08.2009
Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschluss v. 19.05.2009 - Az.: 6 A 2672/08
Leitsatz:
Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses gilt für private E-Mails am Arbeitsplatz nur solange der Übertragungsvorgang der E-Mal andauert. Sobald die E-Mail vom Server abgerufen und auf dem lokalen Rechner gespeichert wird, unterfällt sie nicht mehr dem Grundrecht des Art. 10 GG.

Online gestellt am: 12.08.2009
Amtsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 17.07.2009 - Az.: 30 C 3173/08 - 47
Leitsatz:
Installiert ein Mieter eine Videokamera, um den Haustüreingangsbereich zu überwachen, so kann dies einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Überwachten darstellen. Dabei müssen die Personen nicht tatsächlich gefilmt werden, denn dass die Beobachtung einer Mietpartei grundsätzlich möglich ist und eine Kamera überhaupt existiert, ist für die Rechtsverletzung ausreichend.

Online gestellt am: 10.08.2009
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 15.06.2009 - Az.: 6 K 1979/08
Leitsatz:
1. Werden in einem Ermittlungsverfahren personenbezogenen Daten erfasst, dürfen diese bei einem bestehenden Resttatverdacht gespeichert und aufbewahrt werden.

2. Der Betroffene hat aber einen Anspruch auf Löschung der Daten aus der Kriminalakte, wenn die Tat unaufgeklärt bleibt. Den Daten ist dann kein Resttatverdacht mehr zu entnehmen und die weitere Aufbewahrung ist für die Erfüllung der Aufgabe der Polizei nicht mehr erforderlich.

Online gestellt am: 20.07.2009
Landgericht Koeln, Urteil v. 24.06.2009 - Az.: 28 O 116/09
Leitsatz:
Ein Schuldner hat gegen den Betreiber einer Online-Datenbank, in der titulierte Forderungen zum Kauf angeboten werden, lediglich dann einen Unterlassungsanspruch, wenn die Veröffentlichung der Forderung einen Eingriff in sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Schuldner individualisierbar ist.

Online gestellt am: 08.06.2009
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss v. 19.05.2009 - Az.: 10 K 932/09
Leitsatz:
Die Internet-Veröffentlichung der Höhe von erhaltenen EU-Agrarsubventionen und die dazugehörigen Daten der Empfänger ist rechtmäßig. Die Nennung der Agrarsubventionen beruht auf dem Recht der Europäischen Union, das die deutschen Behörden anzuwenden haben.

Online gestellt am: 13.05.2009
Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 27.04.2009 - Az.: 16 B 539/09
Leitsatz:
Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet als Empfänger von EU-Agrarsubventionen ist zulässig. Dem Betroffenen droht dadurch kein schwerer oder nachhaltiger Schaden.

Online gestellt am: 11.05.2009
Bundesverwaltungsgericht , Beschluss v. 23.03.2009 - Az.: 20 F 11.08
Leitsatz:
Es besteht kein Anspruch auf unbeschränkte Auskunft von gesperrten Daten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Bekanntgabe der Daten unterliegt dem Geheimnisschutz, wenn die Erfüllung der Aufgaben von Sicherheitsbehörden erschwert wird oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährdet ist.

Online gestellt am: 05.05.2009
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 16.02.2009 - Az.: 5 So 31/09
Leitsatz:
Der Auskunftsanspruch auf eine amtliche Information nach dem Informationsfreiheitsgesetz muss vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht.

Online gestellt am: 07.04.2009
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 25.03.2009 - Az.: 5 B 1184/08
Leitsatz:
1. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist nicht verpflichtet, der Presse Auskunft über die konkreten Ergebnisse der laufenden Ermittlungen bezüglich der Bespitzelungsaffäre der Telekom zu geben.

2. Die ordnungsgemäße Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungen und die Interessen der Deutschen Telekom AG überwiegen gegenüber einer ausführlichen Auskunftsverpflichtung.

Online gestellt am: 01.04.2009
Landgericht Berlin, Beschluss v. 20.02.2009 - Az.: 16 O 64/09
Leitsatz:
Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch bei Spam-E-Mails liegt bei 1.500,- EUR und bei einem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bei 300,- EUR.

Online gestellt am: 23.03.2009
Landgericht Bielefeld, Urteil v. 12.06.2008 - Az.: 7 O 13/08
Leitsatz:
1. Ein Telekommunikationsunternehmen verstößt gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, wenn es unberechtigterweise personenbezogene Daten in Telefonbüchern oder in entsprechenden Internetseiten veröffentlicht.

2. Der Betroffene hat dann einen Unterlassungsanspruch und kann Auskunft darüber verlangen, an wen die Daten weitergegeben worden sind.

Online gestellt am: 12.03.2009
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss v. 27.02.2009 - Az.: 6 K 1045/08
Leitsatz:
Die Frage, ob die Veröffentlichung von Daten über Subventionsempfänger im Internet gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt, da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, die auch Rückschlüsse auf den Betrieb zulassen, wird dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Online gestellt am: 09.03.2009
Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 05.05.2008 - Az.: 14d O 39/08
Leitsatz:
Eine rechtswidrige Datenübermittlung an die SCHUFA ist gegeben, wenn weder eine wirksame Einwilligung in die Meldung noch ein überwiegendes Interesse an der Übermittlung vorliegt. Bei einer unzulässigen Meldung an die SCHUFA hat der Betroffene einen Anspruch auf Widerruf.

Online gestellt am: 09.03.2009
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 18.06.2008 - Az.: 23 U 105/07
Leitsatz:
1. Die Datenübermittlung an die SCHUFA ist zulässig, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegt.

2. Ein Kreditunternehmen hat ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung der Daten, wenn der Betroffene pauschal jegliche Forderungen bestreitet und jahrelang die Zahlungen verweigert.

Online gestellt am: 04.03.2009
Landgericht Leipzig, Urteil v. 19.06.2008 - Az.: 8 O 1796/08
Leitsatz:
Das heimliche Filmen im Kaufhaus und die Verwendung dieser Bildaufnahmen für Sendungen eines deutschen TV-Senders sind rechtswidrig, wenn dem öffentlichen Informationsinteresse auch auf andere Weise Rechnung getragen werden kann.

Online gestellt am: 12.02.2009
Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 16.12.2008 - Az.: C-73/07
Leitsatz:
Die Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten durch Einrichtung eines kostenpflichtigen Kurzmiteilungsdienstes, durch Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder durch die kommerzielle Verarbeitung von einer CD-ROM kann in Einzellfall von der Pressefreiheit gedeckt sein, wenn allein journalistische Zwecke damit verfolgt werden.

Online gestellt am: 23.01.2009
Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 22.04.2008 - Az.: 4 C 134/08
Leitsatz:
1. Die Videoüberwachung der Kundenbereiche in Kaffeehaus-Filialen ist ausnahmsweise im Rahmen des Hausrechts zulässig, wenn ein konkreter und berechtigter Zweck damit befolgt wird und ausgeschlossen ist, dass schutzwürdige Rechte der Kunden verletzt werden.

2. Ein berechtigter Zweck kann die Vermeidung von Straftaten sein.

Online gestellt am: 04.01.2009
Verwaltungsgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 11.11.2008 - Az.: 1 K 628/08.F
Leitsatz:
1. E-Mails unterliegen dem Schutz des Fernmeldegeheimnis nur soweit der eigentliche Übertragungsvorgang der Kommunikation noch nicht abgeschlossen ist.

2. Mit den Vorgaben des BVerfG (Urt. 02.03.2006 - Az.: 2 BvR 2099/04) ist davon auszugehen, dass der Übertragungsvorgang jedenfalls dann abgeschlossen ist, wenn der Mitarbeiter eines Unternehmens seine E-Mails vom zentralen Mail-Server abruft und lokal bei sich an seinem Arbeitsplatz speichert. In einem solchen Fall unterliegt die E-Mail dann nicht mehr dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses.

Online gestellt am: 02.12.2008
Landgericht Kassel, Urteil v. 30.05.2008 - Az.: 12 O 4202/07
Leitsatz:
1. Wer gegenüber einer Arztpraxis den Eindruck erweckt, einen jedermann zustehenden Anspruch auf Einsichtnahme in das öffentliche Verfahrensverzeichnis geltend zu machen, tatsächlich aber im weiteren Verlauf des Schreibens für seine Dienste als externer Datenschutzbeauftragter wirbt, handelt wettbewerbswidrig.

2. Ebenso handelt, wer in einem Werbeschreiben dem Adressaten wahrheitswidrig suggeriert, dieser sei zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, und auf erhebliche Bußgelder in den entsprechenden Ordnungswidrigkeiten-Vorschriften hinweist.

Online gestellt am: 11.09.2008
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil v. 19.09.2007 - Az.: 7 K 851/04
Leitsatz:

Online gestellt am: 11.09.2008
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 21.03.2007 - Az.: 3 Bs 396/05
Leitsatz:

Online gestellt am: 11.09.2008
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 25.10.2006 - Az.: 6 U 35/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 11.09.2008
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 11.10.2007 - Az.: 14 W 66/07
Leitsatz:

Online gestellt am: 11.09.2008
Amtsgericht Wuppertal, Urteil v. 03.04.2007 - Az.: 22 Ds 70 Js 6906/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 11.09.2008
Amtsgericht Tiergarten, Urteil v. 05.10.2006 - Az.: (317 OWi) 137 PLs 5743/05 (3235/05)
Leitsatz:

Online gestellt am: 11.09.2008
Verwaltungsgericht Lueneburg, Urteil v. 05.07.2007 - Az.: 1 A 132/05
Leitsatz:

Online gestellt am: 11.09.2008
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil v. 10.09.2007 - Az.: 2 A 10413/07.OVG
Leitsatz:

Online gestellt am: 11.09.2008
Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil v. 03.05.2006 - Az.: 6 UE 2623/04
Leitsatz:

Online gestellt am: 11.09.2008
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 30.05.2007 - Az.: 1 U 1235/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 09.09.2008
Landgericht Berlin, Urteil v. 23.01.2007 - Az.: 15 O 346/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 09.09.2008
Landgericht Berlin, Beschluss v. 26.09.2005 - Az.: 16 O 718/05
Leitsatz:

Online gestellt am: 09.09.2008
Landgericht Berlin, Beschluss v. 27.03.2007 - Az.: 15 O 209/07
Leitsatz:

Online gestellt am: 09.09.2008
Landgericht Berlin, Urteil v. 31.05.2007 - Az.: 27 S 2/07
Leitsatz:

Online gestellt am: 06.09.2008
Landgericht Heidelberg, Beschluss v. 04.04.2007 - Az.: 5 T 13/07
Leitsatz:

Online gestellt am: 06.09.2008
Landgericht Stuttgart, Urteil v. 15.05.2007 - Az.: 17 O 490/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 06.09.2008
Landgericht Stuttgart, Urteil v. 16.07.2007 - Az.: 17 O 243/07
Leitsatz:

Online gestellt am: 06.09.2008
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil v. 12.05.2005 - Az.: 1 U 143/04
Leitsatz:

Online gestellt am: 05.09.2008
Amtsgericht Kassel, Beschluss v. 02.04.2007 - Az.: 413 C 1751/07
Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

Hinweis: Die Entscheidung wurde in der Beschwerdeinstanz durch das LG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 - Az.: 1 Z 75/07) bestätigt.

Online gestellt am: 05.09.2008
Landgericht Kassel, Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07
Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07).

Online gestellt am: 05.09.2008
Landgericht Berlin, Urteil v. 12.01.2007 - Az.: 15 O 431/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 05.09.2008
Landgericht Berlin, Beschluss v. 01.06.2006 - Az.: 2b C 509/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 13.08.2008
Verwaltungsgericht Neustadt_an_der_Weinstrasse, Urteil v. 06.02.2007 - Az.: 6 K 1729/06.NW
Leitsatz:

Online gestellt am: 13.08.2008
Landgericht Berlin, Urteil v. 15.12.2006 - Az.: 15 O 389/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 13.08.2008
Landgericht Marburg, Urteil v. 24.11.2006 - Az.: 8 Ns 2 Js 17479/04
Leitsatz:

Online gestellt am: 12.08.2008
Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.05.2006 - Az.: 1 StR 37/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 11.08.2008
Bundesgerichtshof , Urteil v. 20.09.2007 - Az.: I ZR 88/05
Leitsatz:

Online gestellt am: 11.08.2008
Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.04.2006 - Az.: I ZR 126/03
Leitsatz:

Online gestellt am: 11.08.2008
Bundesgerichtshof , Beschluss v. 19.06.2007 - Az.: KVR 16/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.07.2008
Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 22.03.2005 - Az.: 1 BvR 2357/04
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.07.2008
Bundesverfassungsgericht , Urteil v. 27.02.2008 - Az.: 1 BvR 370/07
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.07.2008
Bundesverfassungsgericht , Urteil v. 27.07.2005 - Az.: 1 BvR 668/04
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.07.2008
Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 29.06.2005 - Az.: 2 BvR 866/05
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.07.2008
Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 30.04.2007 - Az.: 2 BvR 2151/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.07.2008
Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 30.05.2006 - Az.: C-317/04
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.07.2008
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 12.07.2004 - Az.: 7 Sa 1243/03
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.07.2008
Landgericht Bonn, Urteil v. 31.10.2006 - Az.: 11 O 66/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.07.2008
Landgericht Bonn, Urteil v. 03.07.2007 - Az.: 11 O 142/05
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.07.2008
Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 25.10.2005 - Az.: 3 U 1048/05
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.07.2008
Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 29.06.2005 - Az.: 11 L 765/05
Leitsatz:
Die RegTP ist befugt bei zivil- oder wettbewerbswidrigen Verstößen (hier: Fax-Spamming für 0900-Rufnummern) tätig zu werden und entsprechende Maßnahmen im Bereich der Rufnummernverwaltung anzudrohen bzw. vorzunehmen.

Online gestellt am: 21.07.2008
Amtsgericht Marburg, Urteil v. 01.06.2006 - Az.: 2 Js 17479/04-51 Ls
Leitsatz:
Die unbefugte Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet, die nicht allgemein zugänglich sind, in der Absicht, einen anderen zu schädigen, ist eine Straftat nach § § 44 Abs.1 i.V.m. § 43 Abs.2 Nr.1 und Nr.2 BDSG.

Online gestellt am: 19.07.2008
Landgericht Marburg, Beschluss v. 22.11.2007 - Az.: 4 Qs 54/07
Leitsatz:
Die unbefugte Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet, die nicht allgemein zugänglich sind, in der Absicht, einen anderen zu schädigen, ist eine Straftat nach § § 44 Abs.1 i.V.m. § 43 Abs.2 Nr.1 und Nr.2 BDSG und kann eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme bzw. Sicherstellung von EDV-Geräten rechtfertigen.

Online gestellt am: 26.06.2008
Landgericht Koblenz, Urteil v. 17.04.2008 - Az.: 1 O 484/07
Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Web in Form eines Schuldnerverzeichnisses ist unzulässig und begründet einen Löschungs- und Unterlassungsanspruch.

2. Die Nennung von Name, Geburtstag, Anschrift, E-Mail-Adresse und der Firma, mit der angeblich ein Vertrag geschlossen und die Rechnung angeblich nicht bezahlt wurde, verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

3. Allein durch die Wahl des Domainnamens und den dortigen Eintrag von Personen werden diese "pauschal als schwarze Scharfe im Wirtschaftsverkehr gebrandmarkt, die zu einer Erhöhung der Kosten im elektronischen Geschäftsverkehr zum Nachteil aller Nutzer beitragen".

4. Die rechtswidrige Veröffentlichung im genannten Umfang rechtfertigt einen Streitwert von 10.000 Euro.

Online gestellt am: 23.06.2008
Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 11.03.2008 - Az.: 1 BvR 256/08
Leitsatz:

Online gestellt am: 02.06.2008
Landgericht Hamburg, Beschluss v. 23.02.2005 - Az.: 312 T 1/05
Leitsatz:
1. Versichert der E-Mail-Account-Inhaber mittels einer eidesstattlichen Versicherung, das er sich nicht in einen Newsletter-Verteiler eingetragen hat, ist davon auszugehen, dass seine Adresse ohne sein Zutun in die entsprechende Datenbank gelangt ist.

2. Für die Verneinung der Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Verfügung reicht es nicht aus, wenn der Werbe-Versender die Mail-Adresse gelöscht hat.

3. Ist es bereits zu einer einmaligen unrechtmäßigen Zusendung von Werbung gekommen und gibt der Versender keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, liegt die Gefahr nahe, dass der Account-Inhaber auch in Zukunft weitere nicht bestellte Reklame erhält.

Online gestellt am: 02.06.2008
Brandenburgisches Oberlandesgericht , Urteil v. 11.01.2006 - Az.: 7 U 52/05
Leitsatz:

Online gestellt am: 02.06.2008
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 15.08.2006 - Az.: 4 U 78/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 02.06.2008
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 10.01.2005 - Az.: 1 Ws 152/04
Leitsatz:

Online gestellt am: 02.06.2008
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 30.09.2005 - Az.: 10 U 33/05
Leitsatz:

Online gestellt am: 02.06.2008
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 22.02.2007 - Az.: 2 U 132/06
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.05.2008
Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 30.11.2006 - Az.: 161 C 29330/06
Leitsatz:
1. Erhält der Inhaber eines E-Mail-Accounts unaufgefordert eine E-Mail und hat dessen Versender das Double-Opt-In-Verfahren benutzt, stellt die Bestätigungs-E-Mail kein Spam dar.

2. Da das Versenden erwünschter E-Mails und Newsletter weiterhin möglich sein muss, stellt das Double-Opt-In-Verfahren einen geeigneten Mechanismus zur Verhinderung der missbräuchlichen Eintragung in E-Mai-Verteiler dar.

Online gestellt am: 30.05.2008
Amtsgericht Ploen, Urteil v. 10.12.2007 - Az.: 2 C 650/07
Leitsatz:
1. Die Meldung an die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit AG) stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.

2. Deshalb darf eine Meldung eines Unternehmens dann nicht erfolgen, wenn die Zahlungsverpflichtung bestritten wird.

3. Gleiches gilt für eine Meldung an den "Fraud Prevention Pool".

Online gestellt am: 30.05.2008
Arbeitsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 25.01.2006 - Az.: 7 Ca 3342/05
Leitsatz:
1. Die Installation einer Videokamera im Kassenbereich eines Getränkemarktes ist eine Überwachung eines öffentlich zugänglichen Raums iSv § 6 b BDSG dar. Schließlich werden an einem solchen Ort auch Kunden gefilmt, so dass der Ort für eine unbestimmte Anzahl von Personen zugänglich ist.

2. Liegt der Verdacht vor, dass ein Mitarbeiter Getränkebons zu seinen Gunsten manipuliert habe und wird die Kündigung auf die Auswertung der heimlich angebrachten Videoüberwachung gestützt, tritt im Kündigungsschutzprozess ein Beweisverwertungsverbot ein.

3. Das Beweisverwertungsverbot tritt deshalb ein, da ansonsten der Arbeitgeber bei Verstößen gegen § 6 b BDSG mit keinen nennenswerten Konsequenzen zu rechnen hätte.

4. Auch die Zeugenvernehmung jener Person, die die Videobänder ausgewertet hat, kommt nicht in Betracht.

Online gestellt am: 30.05.2008
Bundesgerichtshof , Urteil v. 01.06.2006 - Az.: I ZR 167/03
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.05.2008
Bundesgerichtshof , Beschluss v. 07.03.2006 - Az.: 1 StR 316/05
Leitsatz:

Online gestellt am: 30.05.2008
Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.02.2006 - Az.: I ZR 73/02
Leitsatz:

Online gestellt am: 21.05.2008
Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 11.05.2007 - Az.: 2 BvR 543/06
Leitsatz:
1. Die Regelung zur akustischen Wohnraumüberwachung in § 100c StPO vom 24.06.2005 ist verfassungsgemäß.

2. Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) findet keine Anwendung auf Personen, die sich zufällig dort aufhalten. Sie sind aber durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.

3. § 100c StPO erlaubt das Abhören und Aufzeichnen von Wohnraumgesprächen, soweit die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

4. § 100c StPO verbietet das Eindringen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Werden dennoch solche Äußerungen aufgezeichnet, dürfen sie gerichtlich nicht verwertet werden.

5. Nicht zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören Gespräche in Betriebs- oder Geschäftsräumen. Auch Gespräche, in denen über begangene Straftaten gesprochen wird, gehören nicht zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung.

6. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, genau zu definieren, was alles unter den unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung fällt. Dafür spricht unter anderem die Tatsache, dass die Gerichte im konkreten Einzelfall in der Lage sind, festzulegen, ab wann eine Situation unter den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung fällt und wann nicht.

7. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, das § 100c Abs. 7 StPO der Staatsanwaltschaft ein Ermessen dahingehend einräumt, dass diese darüber entscheidet, ob ein Beweisverwertungsverbot in Betracht kommt oder nicht.

Online gestellt am: 21.05.2008
Bundesverfassungsgericht , Urteil v. 12.04.2005 - Az.: 2 BvR 581/01
Leitsatz:

Online gestellt am: 21.05.2008
Bundesverfassungsgericht_1 , Beschluss v. 12.04.2005 - Az.: 2 BvR 1027/02
Leitsatz:
1. Die Durchsuchung von Räumen mit anschließender Beschlagnahme von Datenträgern berührt den Schutzbereich von Art. 2 Abs. 1 GG, da zur Entfaltung der Persönlichkeit jedes menschliches Verhalten gehört.

2. Die Beschlagnahme von Datenträgern berührt auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

3. Um in vorgenannte Grundrechte eingreifen zu dürfen, bedarf es einer Rechtsgrundlage. Diese stellen die §§ 94 ff StPO dar, wenn dies zur Beweissicherung im Strafverfahren erforderlich ist.

4. Bei der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.

5. Eine Sicherstellung und Beschlagnahme entspricht dann nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn nur gegen einen Partner einer Steuerberatungsgesellschaft und Anwaltskanzlei wegen des Verdachtes einer Straftat ermittelt wird und der Datenbestand der gesamten Gesellschaft und Kanzlei, also auch der nicht verdächtigten Anwälte und Steuerberater, beschlagnahmt wird.

Online gestellt am: 21.05.2008
Bundesverfassungsgericht , Urteil v. 13.02.2007 - Az.: 1 BvR 421/05
Leitsatz:

Online gestellt am: 20.05.2008
Bundesverfassungsgericht , Urteil v. 04.02.2005 - Az.: 2 BvR 308/04
Leitsatz:
Wird ein Handy beschlagnahmt, die Daten ausgelesen und dem Besitzer zurückgegeben, kann der Betroffene dennoch die gerichtliche Feststellung verlangen, dass die Beschlagnahme rechtswidrig war. Allein durch die Rückgabe entfällt nicht das Rechtsschutzbedürfnis.

Online gestellt am: 20.05.2008
Bundesverfassungsgericht , Urteil v. 11.03.2008 - Az.: 1 BvR 2074/05
Leitsatz:
1. Die automatische Kennzeichenerfassung von Kraftfahrzeugen greift unzulässig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, wenn die erhobenen Daten nicht unverzüglich mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und ohne weitere Auswertung sofort wieder gelöscht werden.

2. Für den Grundrechtsschutz ist es unbeachtlich, wenn ein Datum öffentlich zugänglich ist, wie dies bei Autokennzeichen der Fall ist.

3. Wird ein Fahrzeug mit seinem individuellen Kennzeichen an einem ganz bestimmten Ort erfasst, lässt dies einen Bezug zum Fahrzeughalt zu.

Online gestellt am: 13.05.2008
Bundesverwaltungsgericht , Urteil v. 09.03.2005 - Az.: 6 C 3.04
Leitsatz:
1. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt auch vor der unberechtigten Weitergabe personenbezogener Daten von einer staatlichen Stelle zu einer anderen.

2. Zu den personenbezogenen Daten gehören alle Informationen über eine natürliche Person, wobei es unbeachtlich ist, welcher Aspekt angesprochen wird.

3. Es ist dem bayerischen Ministerium des Innern verboten, Angaben über Kontakte eines Arbeitnehmers zur Scientology-Organisation an die Landeshauptstadt München weiterzugeben, die es vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz erhalten hat.

Online gestellt am: 13.05.2008
Europaeischer Gerichtshof , Urteil v. 09.11.2004 - Az.: C-203/02
Leitsatz:
1. Eine wesentliche Investition im Sinne der EU-Datenschutzrichtlinie umfasst nur jene Mittel, die der Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in dieser Datenbank gewidmet sind.

2. Nicht umfasst sind hingegen Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht.

Online gestellt am: 13.05.2008
Landesarbeitsgericht Koeln, Beschluss v. 28.12.2005 - Az.: 9 Ta 361/05
Leitsatz:
1. Für die Zulässigkeit einer heimlichen Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis und ihrer Verwertung im Prozess gilt die Richtlinie des BAG. Danach ist diese zulässig, "wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Sachverhaltes ausgeschöpft sind, die verdeckte Video-Überwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist".

2. Genannte Richtlinie kommt aber dann nicht zur Anwendung, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern ein Dritter die Bilder angefertigt hat (im vorliegenden Fall die Airline und nicht der Arbeitgeber des gekündigten Arbeitnehmers).

3. In derartigen Fällen hat eine Güterabwägung zu erfolgen.

4. Die Aufnahmen sind dann gerichtlich verwertbar, wenn die Überwachung und Aufzeichnung nur an einem Tag erfolgt, im räumlichen Bereich der Airline (hier im Flugzeug) passiert und dem berechtigten Interesse der Fluggesellschaft dient, Diebstähle aus dem Gepäck ihrer Fluggäste aufzuklären und in der Zukunft zu verhindern.

Online gestellt am: 13.05.2008
Landgericht Hamburg, Beschluss v. 08.01.2008 - Az.: 619 Qs 1/08
Leitsatz:
1. Will die Staatsanwaltschaft zur Vermittlung eines wegen Drogenschmuggels Beschuldigten Einsicht in die elektronischen Postfächer bei einem Provider nehmen, stellen §§ 100a, 100b StPO die notwendige Rechtsgrundlage dar.

2. Die Speicherung von E-Mails bei einem Provider ist vom Schutz des Fernmelde- beziehungsweise Telekommunikationsgeheimnisses gem. Art. 10 GG umfasst.

3. Aufgrund der Geltung vorgenannten Grundrechtes stellen die Vorschriften zur Beschlagnahme keine taugliche Rechtsgrundlage dar.

Online gestellt am: 13.05.2008
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 11.03.2005 - Az.: 1 Sbd 13/05
Leitsatz:
1. Der Streitwert bei unverlangter Telefax-Werbung ist jedenfalls mit mehr als 5.000 Euro zu bemessen.

2. Die Zusendung ist deshalb unzulässig, weil neben den verursachten Kosten auch der Geschäftsbetrieb gestört wird.

3. Reduziert das Gericht den angeregten Streitwert und erklärt sich deshalb für unzuständig, bedarf es einer Begründung.

Online gestellt am: 13.05.2008
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 18.01.2005 - Az.: 4 U 126/04
Leitsatz:
1. Für die Zusendung von Telefax-Werbung bedarf es immer einer vorherigen Einwilligung des Empfängers. Es spielt seit der Reform des UWG keine Rolle mehr, ob es sich beim Empfänger um einen Verbraucher oder um einen Gewerbetreibenden handelt.

2. Das in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG normierte Verbot ist mit der Verfassung vereinbar.

3. Klagt eine Wettbewerbszentrale, steht ihr gegenüber dem Versender ein Aufwendungsersatz zu (vorliegend in Höhe von 277 Euro).

Online gestellt am: 13.05.2008
Landgericht Luebeck, Beschluss v. 06.03.2006 - Az.: 5 O 315/05
Leitsatz:
1. Für E-Mail-Werbung ist jenes Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Werbung auswirken sollte (hier Werbung abgesendet aus Kiel und Gewerbesitz des Empfängers im Bezirk Lübeck).

2. Auch eine einmalige Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung ist rechtswidrig.

3. Das bloße Versprechen keiner weiteren Zusendungen lässt nicht die Wiederholungsgefahr entfallen.

4. Für den Streitwert gilt folgender Streitwertkatalog: Für die einmalige Zusendung ist ein Wert von 3.000 Euro festzusetzen. Wurde die Mail an den geschäftlichen Account versendet, beträgt der Streitwert 4.000 Euro. Kommt es zu einer mehrfachen Versendung an die gleiche Adresse, erreicht der Wert die Summe von 5.000 Euro und erhöht sich um weitere 2.000 Euro, somit das elektronische Postfach der beruflichen Tätigkeit dient. Ab 5 unverlangten Werbe-E-Mails liegt der Streitwert zwischen 8.000 und 12.000 Euro, wobei letztgenannter Wert die Obergrenze bildet.

Online gestellt am: 13.05.2008
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil v. 24.11.2005 - Az.: 1 U 49/05
Leitsatz:
1. Besteht keine Geschäftsbeziehung und liegt keine Einwilligung vor, so sind auch Telefaxe unzulässig, die der Marktforschung dienen (hier Telefax an einen niedergelassenen Arzt mit der Bitte um Teilnahme an einer Umfrage für ein Pharmaunternehmen).

2. Das Verbot verstößt nicht gegen die Wissenschaftsfreiheit.

3. Auch bei Marktforschungs-Telefaxen handelt es sich um Werbung im Sinne des Wettbewerbsrechts, weil sie auch der Förderung dem Produktabsatz des Unternehmens dienen, in dessen Auftrag die Marktforschung durchgeführt wird.

4. An der Unzulässigkeit ändert sich auch nichts dadurch, wenn dem Anschlussinhaber für die Teilnahme ein Entgelt in Aussicht gestellt wird.

Online gestellt am: 07.05.2008
Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 13.03.2007 - Az.: 9 AZR 612/05
Leitsatz:
1. Auch eine nicht dem Unternehmen angehörige Person kann als betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden (so genannter externer Datenschutzbeauftragter).

2. Wird ein Arbeitnehmer zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt, ist seine Abbestellung aus wichtigem Grund nach den Vorgaben des § 626 BGB möglich.

3. Übernimmt der Arbeitnehmer neben seiner Tätigkeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter noch andere Aufgaben, so bedarf es für die Entbindung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter einer Teilkündigung.

Online gestellt am: 07.05.2008
Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 14.12.2004 - Az.: 1 ABR 34/03
Leitsatz:
1. Die Einführung einer Videoüberwachung bedarf gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrates.

2. Kommt keine Einigung zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat zustande, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

3. Stimmt die Einigungsstelle der Installation zu, kann dies vom Betriebsrat gerichtlich angegriffen werden.

4. Bei der vorzunehmenden Güterabwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, wie viele Arbeitnehmer betroffen sind, die für eine Überwachung keinen Anlass gegeben haben sowie die Art und Dauer der Überwachung.

5. Es ist unverhältnismäßig und die Installation einer Videoanlage somit unzulässig, wenn eine Betriebsvereinbarung eine Aufzeichnung von wöchentlich 20 Stunden aus präventiven Gründen und für weitere 40 Wochenstunden bei Verdachtsmomenten strafbarer Handlungen vorsieht. Schließlich unterliegen die Arbeitnehmer dann einem unzulässigem ständigen Überwachungsdruck.

Online gestellt am: 07.05.2008
Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 31.05.2007 - Az.: 2 AZR 200/06
Leitsatz:
Eine verhaltensbedingte Kündigung bei der privaten Nutzung des Internet oder des Dienstrechners ist in folgenden Fällen zulässig und wirksam:

1. Es werden unbefugte Downloads vorgenommen, die die Gefahr einer Virenverseuchung in sich bergen.

2. Es werden unbefugte Downloads getätigt, die den Ruf des Arbeitgebers schädigen können (beispielsweise strafbare oder pornografische Dateien).

3. Die Benutzung des Web verursacht wegen einer nicht bestehenden Flatrate beim Arbeitgeber zusätzliche Kosten.

4. Es wird "über Gebühr" gesurft und deshalb kommt der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nicht nach.

Online gestellt am: 07.05.2008
Bundesgerichtshof , Urteil v. 08.02.2007 - Az.: III ZR 148/06
Leitsatz:
Die Erlaubnisnorm § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG gewährt einem Wohnungseigentümer gegenüber seinem Vermittler einen Auskunftsanspruch, mit welchen Mietern der Vermittler einen Mietvertrag abgeschlossen hat.

Online gestellt am: 24.04.2008
Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 21.04.2006 - Az.: 31 C 1363/06
Leitsatz:
1. Der Käufer von E-Mail-Adressen darf sich nicht darauf verlassen, dass sein Verkäufer ihm zugesichert habe, dass die Empfänger mit der Zusendung von Werbe-E-Mails einverstanden seien.

2. Fehlt es an der Einwilligung des Empfängers, kann der Käufer für den Versand auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

3. Die Wiederholungsgefahr weiterer Zusendungen von Werbe-E-Mails kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

Online gestellt am: 24.04.2008
Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 08.01.2007 - Az.: 32 C 1115/06-22
Leitsatz:
1. Anrufe zu Marktforschungszwecken sind auch ohne vorherige Einwilligung des jeweiligen Telefonanschlussinhabers zulässig. Nur so könne eine repräsentative Forschung gewährleistet werden.

2. Der Aufbau einer Sperrdatei für Rufnummern, deren Inhaber einer Telefonwerbung widersprochen haben, ist unbedenklich. Schließlich dient die Datei dem Interesse angeschlossener Marktforschungsunternehmen, keine Personen anzurufen, die derartige Anrufe nicht wünschen.

Online gestellt am: 24.04.2008
Amtsgericht Hamburg-St.Georg, Urteil v. 27.10.2005 - Az.: 918 C 413/05
Leitsatz:
1. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung gegenüber Verbrauchern verstoßen gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG.

2. Soweit der Betroffene keine Klageberechtigung nach dem UWG vorweisen kann, kommt ein Unterlassungsanspruch gem. § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht.

3. Handelt es sich um Anrufe zu Zwecken der Meinungsforschung, liegt dann kein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Angerufene vorher nicht ausdrücklich erklärt hat, dass er derartige Anrufe nicht wünscht.

Online gestellt am: 24.04.2008
Arbeitsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 12.04.2007 - Az.: 11 Ga 60/07
Leitsatz:
1. Die Zusendung unaufgeforderter E-Mails durch eine Gewerkschaft stellt dann einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, wenn die Arbeitnehmer des Unternehmens den dienstlichen E-Mail-Account nicht privat nutzen dürfen.

2. In dem Verbot liegt auch kein Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit gem. Art. 9 Abs. 3 GG. Informationen an die Beschäftigen über die Aktivitäten der Gewerkschaft können auch durch Hinweise auf der Seite des Betriebsrates im Intranet, durch das Aufhängen von Plakaten oder durch Flyer am Werkstor erfolgen.

Online gestellt am: 24.04.2008
Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 12.09.2006 - Az.: 9 AZR 271/06
Leitsatz:
1. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine gesonderte Aufbewahrung besonders sensibler personbezogener Daten in ihrer Personalakte. Dies folgt aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

2. Dazu gehört unter anderem die Information, dass der Mitarbeiter unter einer Alkoholsucht leidet und sich deshalb einer Entziehungskur unterzogen hat.

3. Für Personalakten gilt der Grundsatz, dass diese in abschließbaren Schränken aufzubewahren sind und der Zugang zu ihnen auf einen kleinen Kreis jener Personen zu beschränken ist, die mit dem Personalwesen betraut sind.

4. Hinsichtlich besonders sensibler personenbezogener Daten, wie genannte Alkoholsucht, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass diese innerhalb der Personalakte in einem geschlossenen Umschlag verwahrt werden und der Zugriff auf den Personalleiter und seinen Stellvertreter beschränkt ist.

Online gestellt am: 15.04.2008
Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 19.06.2007 - Az.: 16 U 2/07
Leitsatz:
1. Es ist rechtlich zulässig, dass Strafverfolgungsbehörden als Mittel zur Aufklärung von schweren Straftaten öffentliche Medien - wie etwa Fernsehen, Hörfunk, Printmedien und Internet - nutzen. Ein Aufruf zur Mithilfe durch Erteilung sachdienlicher Hinweise zur Aufklärung eines Verbrechens über diese Medien ist im Grundsatz nicht zu beanstanden.

2. Es ist aber geboten, dass Mitteilungen von Hinweisgebern nur die Strafverfolgungsbehörden erreichen und nicht in der Weise öffentlich gemacht werden, dass sie von jedermann weltweit über das Internet abgerufen werden können. Diese Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass auch unzutreffende und unsachliche Hinweise gegeben werden und diese Hinweise unabhängig von ihrer Richtigkeit zu einer öffentlichen Verdächtigung von Personen führen können.

3. Es verstößt daher gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Tathinweise als Diskussionsbeitrag in einem Internet-Forum für andere Nutzer zur Verfügung zu stellen. Darüber ist es zur Aufklärung der Tat auch nicht geboten, ein öffentliches Diskussionsforum zum Meinungsaustausch über die Straftat zu eröffnen. Die strafrechtliche Bewertung eines ermittelten Sachverhaltes ist ausschließlich Sache der Strafverfolgungsorgane und der Gerichte. Die öffentliche Meinung - noch dazu über eine unaufgeklärte Straftat - ist in diesem Zusammenhang nicht hilfreich und trägt zur Aufklärung nichts bei.

Online gestellt am: 15.04.2008
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 28.03.2007 - Az.: 7 W 9/07
Leitsatz:
1. Ein zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht (z.B. die volle Namensnennung von Straftätern) kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden.

2. In einem solchen Fall müssen aus einem Online-Archiv nachträglich die unzulässigen Teile des Presseberichts entfernt werden.

3. Einem Online-Archiv kommt eine größere Breitenwirkung zu als einem herkömmlichen Zeitschriftenarchiv: Schon die Eingabe von Stichworten oder Eckdaten in eine Internet-Suchmaschine ermöglicht vom häuslichen Computer aus die Einsichtnahme in die archivierten Artikel.

Online gestellt am: 15.04.2008
Landgericht Darmstadt, Urteil v. 06.06.2007 - Az.: 10 O 562/03
Leitsatz:
1. Das kurzzeitige Speichern von Internet-Verkehrsdaten (hier: IP-Adresse) ist nicht gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 2 TKG gerechtfertigt, wenn der Kunde einen Flatrate-Tarif hat und die Daten somit nicht für die Entgelt-Ermittlung notwendig sind.

2. Das kurzzeitige Speichern von Internet-Verkehrsdaten (hier: IP-Adresse) ist jedoch nach § 100 Abs. 1 TKG gerechtfertigt, da die Daten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen und zur Abwehr von Gefahren (z.B. DDoS-Attacken, Phishing-Attacken) notwendig sind. Für eine Speicherung nach § 100 Abs. 1 TKG bedarf es keiner konkreten Störung und keines konkreten Fehlers. Auch eine vorsorgliche Datenverarbeitung und Erhebung zur Erkennung von Fehlern oder Störungen ist grundsätzlich zulässig. § 100 Abs. 1 TKG erlaubt jedoch nicht die Speicherung über einen längeren Zeitraum. Eine Speicherung der Daten über einen Zeitraum von 7 Tagen nach Beendigung der jeweiligen Nutzung ist noch als kurzfristig und somit als zulässig anzusehen.

3. Die Speicherung von Anfangs- und Endzeitpunkten der Internetverbindungen ist jedoch nicht von § 100 Abs.1 TKG gedeckt, da kein sachlicher Grund für eine Speicherung vorliegt.

4. Die Speicherung des Traffic-Volumens ist lediglich für 1 Tag erlaubt, da innerhalb dieses Zeitraumes die Daten ausgewertet und etwaige entgeltpflichtige Sonderleistungen erfasst und abgerechnet werden können. Eine längere Speicherung ist jedoch dann erlaubt, wenn volumenbasiert abgerechnet wird.

Online gestellt am: 15.04.2008
Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 14.11.2005 - Az.: 15 W 60/05
Leitsatz:
1. Eine zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden.

2. Ob ein Unterlassungsanspruch auf Löschung des Artikels aus dem Online-Archiv besteht, hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.

3. Das Bereithalten eines solchen Online-Archivs hat jedoch nur begrenzte Breitenwirkung.

Online gestellt am: 15.04.2008
Amtsgericht Bonn, Urteil v. 05.07.2007 - Az.: 9 C 177/07
Leitsatz:
1. Das kurzzeitige Speichern von Internet-Verkehrsdaten (hier: IP-Adresse) ist nicht gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 2 TKG gerechtfertigt, wenn der Kunde einen Flatrate-Tarif hat und die Daten somit nicht für die Entgelt-Ermittlung notwendig sind.

2. Das kurzzeitige Speichern von Internet-Verkehrsdaten (hier: IP-Adresse) ist jedoch nach § 100 Abs. 1 TKG gerechtfertigt, da die Daten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen notwendig sind.

3. Für eine Speicherung nach § 100 Abs. 1 TKG bedarf es keiner konkreten Störung und keines konkreten Fehlers. Auch eine vorsorgliche Datenverarbeitung und Erhebung zur Erkennung von Fehlern oder Störungen ist grundsätzlich zulässig.

4. § 100 Abs. 1 TKG erlaubt jedoch nicht die Speicherung über einen längeren Zeitraum. Eine Speicherung der Daten über einen Zeitraum von 7 Tagen nach Beendigung der jeweiligen Nutzung ist noch als kurzfristig und somit als zulässig anzusehen.

Online gestellt am: 15.04.2008
Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 22.05.2007 - Az.: 11 U 72/06
Leitsatz:
1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.

2. Kein Unterlassungsanspruch gegen eine im Zeitpunkt der Veröffentlichung zulässige Berichterstattung, in der der Verurteilte nur ganz beiläufig erwähnt wird

Online gestellt am: 15.04.2008
Landgericht Berlin, Urteil v. 06.09.2007 - Az.: 23 S 3/07
Leitsatz:
1. IP-Adressen sind personenbezogene Daten iSd. BDSG.

2. IP-Adressen dürfen von einem Webseiten-Betreiber nur gespeichert werden, wenn eine Einwilligung des Users vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage zur Speicherung besteht.

Online gestellt am: 15.04.2008
Landgericht Koeln, Urteil v. 06.09.2006 - Az.: 28 O 178/06
Leitsatz:
1. Ob das ungefragte Veröffentlichen von E-Mails rechtmäßig ist, ist grundsätzlich im Rahmen einer umfassenden Interessensgüterabwägung zu bestimmen.

2. Wird eine geschäftliche E-Mail, die nur für einen bestimmten Empfängerkreis bestimmt ist, ungefragt veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mail-Versenders dar. Dies gilt umso mehr, wenn die veröffentlichende Person die besagte E-Mail auf unlautere Weise erlangt hat.

Online gestellt am: 15.04.2008
Bundesverfassungsgericht , Urteil v. 10.03.2008 - Az.: 1 BvR 2388/03
Leitsatz:
1. Gegen die bei dem Bundeszentralamt für Steuern auf der Grundlage von § 88a AO in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 6 FVG geführte Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

2. Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ablehnung eines Antrags, mit dem ein Einzelner Auskunft über ihn betreffende Daten begehrt, die in dieser Datensammlung enthalten sind.

Online gestellt am: 15.04.2008
Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 12.12.2007 - Az.: 23 U 132/07
Leitsatz:
Eine einstweilige Verfügung, die auf die Erteilung von Auskünften gerichtet sind, ist grundsätzlich unzulässig, da sie die Hauptsache vorwegnimmt. Dies gilt auch für einen Antrag auf Herausgabe von Daten, die die Mitgesellschafter eines Immobilienfonds betreffen.

Online gestellt am: 15.04.2008
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 23.11.2007 - Az.: 6 U 95/07
Leitsatz:
Die Einwilligungserklärung

"Ich bin damit einverstanden, dass meine Vertragsdaten von den Unternehmen XY zur Kundenberatung, Werbung, Markforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der von mir genutzten Dienstleistungen verwendet werden. (Meine Vertragdaten sind die zur gegenseitigen Vertragserfüllung [Vertragsabschluss, -änderung, -beendigung; Abrechnung von Entgelten] erforderlichen und freiwillig angegebenen Daten [ggf. ganzen Absatz streichen, s. a. Hinweise zum Datenschutz in den angehefteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mobilfunk-Dienst XY])"

ist unwirksam, weil sie nicht ausreichend klar die sachliche Reichweite der Einwilligung bestimmt.

Hinweis: Das OLG bestätigt damit - wenn auch mit anderer Begründung - die erstinstanzliche Entscheidung des LG Köln (Urt. v. 07.03.2007 - Az.: 26 O 77/05)

Online gestellt am: 15.04.2008
Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 30.10.2007 - Az.: 2/18 O 26/07
Leitsatz:
Durch die Nutzung eine Call-by-Call-Services erklärt der Verbraucher nicht seine konludente Einwilligung in Werbeanrufe zum Zweck des Wechsels des Telekommunikationsanbieters.

Online gestellt am: 15.04.2008
Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 23.02.2007 - Az.: 1 BvR 2368/06
Leitsatz:
1. Auch eine geplante Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Plätzen kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Bürgern verletzen.

2. Die offene Überwachung mittels Kameras kann das Verhalten von Betroffenen lenken.

3. Eine Einwilligung potenziell betroffener Bürger folgt nicht bereits aus dem Umstand, dass mit Schildern auf die Überwachung hingewiesen wird.

4. Gleichwohl kann eine Videoüberwachung zulässig sein. Erforderlich dafür ist aber eine Rechtsgrundlage. In Bayern, dass über keine spezielle Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung verfügt, kann nicht auf die Art. 16 Abs. 1 und Abs. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz zurückgegriffen werden.

Online gestellt am: 15.04.2008
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.02.2006 - Az.: I-10 U 116/05
Leitsatz:
1. Auch die Installation einer Videoattrappe kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen.

2. Ist der Mieter Rechtsanwalt und betreibt in den Räumlichkeiten seine Kanzlei, so kann ihm insbesondere in Bezug auf Strafrechtsmandate die Installation nicht zugemutet werden.

3. Erfolgt ohne Einwilligung des Rechtsanwalts die Installation der Attrappe, kann darin ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegen.

4. Die Kündigung ist aber dann unzulässig, wenn der Einwand der Videoüberwachung nur vorgeschoben ist. Dies ist der Fall, wenn der Rechtsanwalt den zeitlich befristeten Mietvertrag nur deshalb kündigt, weil er sich einer anderen Sozietät anschließen will.

Online gestellt am: 15.04.2008
Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 05.01.2007 - Az.: I-3 Wx 199/06
Leitsatz:
1. Das Recht am eigenen Bild als besonderer Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schützt auch vor Videoaufzeichnungen.

2. Wird eine Videokamera in einer Wohnungseigentümeranlage durch einen Miteigentümer installiert, so ist § 14 Nr. 1 WEG zu beachten. Demnach darf der jeweilige Eigentümer von seinem Sondereigentum nur in der Weise Gebrauch machen, "dass keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erweckt".

3. Für die Zulässigkeit einer Videoüberwachung kann auf die Maßgaben von § 6b BDSG zurückgegriffen werden.

4. Erfolgt die Überwachung eines Kfz-Stellplatzes zur Verhinderung von Beschädigungen von einem Balkon aus und wird dabei der Stellplatz des Nachbarn mit erfasst, liegt darin ein unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Der Nachbar kann demnach die Demontage der Kamera verlangen.

Online gestellt am: 14.04.2008
Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 30.06.2005 - Az.: 6 U 168/04
Leitsatz:
1. Es ist eine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit und somit wettbewerbswidrig, personenbezogene Daten von Kindern im Alter zwischen 3 bis 12 Jahren mittels Web-Formular zu erfassen.

2. Eine solche Erfassung ist nur dann gerechtfertigt, wenn auch die Einwilligung bzw. Zustimmung der Eltern vorliegt.

3. Die Erfassung der Daten ist nicht aufgrund einer Clubmitgliedschaft der Kinder gemäß § 28 Abs.1 BDSG gerechtfertigt. Die Minderjährigkeit der Kinder und ihre mangelnde datenschutzrechtliche Einsichtsfähigkeit erfordert in solchen Fällen vielmehr eine Interessensabwägung, die zugunsten des Minderjährigenschutzes ausfällt.

Online gestellt am: 14.04.2008
Amtsgericht Elmshorn, Urteil v. 25.04.2005 - Az.: 49 C 54/05
Leitsatz:
1. Nach § 4 a Abs. 1 S. 2 BDSG ist ein Hinweis auf die Folgen der Verweigerung einer Einwilligungserklärung erforderlich, wenn sich die Folgen einer Weigerung nicht schon klar aus den Umständen ergibt.

2. Eine Einwilligungserklärung, die lediglich mit "Datenschutz" überschritten ist, vermittelt dem Verbraucher nicht ausreichend transparent, dass es sich um eine Einwilligung nach § 4 a BDSG handelt.

Online gestellt am: 14.04.2008
Landgericht Koeln, Urteil v. 30.01.2008 - Az.: 28 O 319/07
Leitsatz:
1. Ein Internet-Portal, auf dem Lehrer bewertet werden (hier: spickmich.de), ist grundsätzlich rechtlich erlaubt, soweit dort nur wahre Tatsachenbehauptungen oder zulässige Meinungsäußerungen der Schüler veröffentlicht werden.

2. An der rechtlichen Zulässigkeit ändert auch nichts der Umstand, dass die Bewertungen anonym abgegeben werden. Denn im Internet ist es üblich, dass die User nicht mit ihrem vollen Namen und Adresse auftreten. Auch Meinungen, die lediglich unter einer E-Mail-Adresse oder auch anonym im Internet abgegeben werden, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG.

3. Die Nennung von persönlichen Daten der Lehrer ist dann erlaubt, wenn die Daten anderweitig öffentlich zugänglich sind, z.B. auf der Webseite der betreffenden Schule.

4. Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG erlaubt, wenn die Daten anderweitig öffentlich zugänglich sind und kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen ersichtlich ist.

Online gestellt am: 14.04.2008
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 11.12.2007 - Az.: 4 U 132/07
Leitsatz:
Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Internet mit voller Nennung der anwaltlichen Parteivertreter verletzt die Rechtsanwälte weder in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht noch in ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

Online gestellt am: 14.04.2008
Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 16.10.2007 - Az.: 29 W 2325/07
Leitsatz:
1. Für anwaltliche Schriftsätze gelten die allgemeinen urheberrechtlichen Vorschriften. Ein Anwaltsschriftsatz ist somit dann geschützt, wenn er eine entsprechende Schöpfungshöhe aufweist.

2. Die Veröffentlichung eines Anwaltsschreibens verletzt den Anwalt weder in seiner freien Berufsausübung noch in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn ein sachlicher Grund zur Veröffentlichung besteht.

Online gestellt am: ..
Bundesgerichtshof , Urteil v. 19.07.2007 - Az.: I ZR 191/04
Leitsatz:



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